Geld für alles

Der anerkannte Asylbewerber erhält Hartz IV Leistungen, dazu Kindergeld und Elterngeld, wenn Nachwuchs da ist. Das klingt nach viel, aber er bekommt de facto nur Hartz IV und zusätzlich einen Stapel Antragformulare, die, wenn er sie korrekt ausfüllt und mit einem mindestens ebenso großen Stapel an Kopien der notwendigen beizufügenden Dokumente einreicht, nicht dazu führen, dass er mehr Geld bekommt. 

 

 

Sobald einer Familie die Hartz IV Leistung bewilligt wird, dringt die Arbeitsagentur darauf, Kindergeld zu beantragen. Das macht man bei der Familienkasse, einer Zweigstelle der Arbeitsagentur. Das Kindergeld wird aber mit der Hartz IV Leistung verrechnet, unterm Strich bleibt also kein Zugewinn. Bis das Kindergeld bewilligt ist, dauert es aber eine Weile, die Arbeitsagentur streckt also quasi das Kindergeld vor. Irgendwann erhält der Antragsteller einen Bescheid der Familienkasse über das bewilligte Kindergeld. Die Flüchtlingshelfer haben nun die Aufgabe, dem glücklichen Kindergeldempfänger klar zu machen, dass er davon nichts hat, es wird ja verrechnet.

 

Gleichzeitig schreibt die Arbeitsagentur, Abteilung Hartz IV Verwaltung, der Kunde sei ja nun Kindergeldempfänger und er solle doch bitte die stattliche Nachzahlung an die Arbeitsagentur zurück überweisen. Jeder klar denkende Mensch wundert sich hier natürlich, warum die beiden Arbeitsagenturabteilungen das nicht selbst unter sich tun, und das Geld erst über das Konto des Hartz IV Empfängers wandern muss. Vermutlich, damit er dieser stattlichen Summe zumindest auf seinem Kontoauszug ansichtig werden kann.

 

Der Hartz IV Empfänger bekommt nun auch einen neuen Bescheid über seine Leistungen, da diese ja jetzt abzüglich des Kindergeldes ausgezahlt wird. Noch mehr Papier und nochmal Erklärungsbedarf.

 

Und das gleiche Prozedere wiederholt sich, wenn die Familie auch noch Elterngeld beantragt, was sie natürlich tun muss, da sie ja berechtigt ist. Wieder ein dicker Stapel Papiere zum ausfüllen, wieder eine Menge Kopien, die angefertigt werden müssen, wieder ein Bewilligungsbescheid, wieder eine Nachricht der Arbeitsagentur, dass die erkleckliche Summe verrechnet werden muss, wieder die Erklärung, dass unterm Strich nichts übrig bleibt und wieder der neue Bescheid, der nochmal etwas vom Hartz IV abzieht, da es ja nun Elterngeld gibt. Der geduldige Kunde der Arbeitsagentur Flüchtling räumt alles zu den übrigen Papieren in seinen Schrank.

 

Wenn der Flüchtling nun begriffen hat, dass er eine Menge Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringt, die ihm unterm Strich nichts einbringen, ist ein erster großer Schritt zur Integration in unsere Gesellschaft vollbracht.

von Frank Schöler