Der Blog auf unserer Homepage ist eine Meinungsseite. Dort sind Kommentare und Einschätzungen zu Themen mit Bezug zur Flüchtlingswelt zu finden, die allerdings die persönliche Sicht und Meinung der Autoren wiedergeben, nicht die der gesamten Gruppe oder des Vereinsvorstands. Themen sind sowohl die Situation der Flüchtlinge und Vorkommnisse im Flüchtlingsumfeld in Langenfeld als auch Vorgänge in der Verwaltung und der Politik, kommunal und darüber hinaus. Die Autoren sind Mitglieder von Arbeitsgruppen und Lenkungskreis der Flüchtlingshilfe.Langenfeld, die ihre Beiträge jeweils mit ihrem Namen kennzeichnen. Die Autoren sind für den Inhalt der mit Ihrem Namen gekennzeichneten Beiträge verantwortlich. Die Beiträge dürfen ganz oder teilweise nur unter Nennung der Quelle zitiert werden und nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung weiterverbreitet werden, unabhängig von der Art und Weise und der genutzten Medien für die Weiterverbreitung. Es gilt das Urhebergesetz, insb. § 17 (Verbreitungsrecht). Eine Genehmigung zur Weiterverbreitung kann beim Verein beantragt werden.

Und immer noch was oben drauf

 

Was wir schon seit längerem bei einigen von uns betreuten Menschen beobachtet haben, hat nun auch der WDR aufgegriffen. Die LEG erhöht systematisch die Mieten 1) und beruft sich dabei auf eine Regelung des BGB, mit der die örtlichen Mietspiegel umgangen werden können. Der § 558a BGB regelt in Abs. 2, Satz 4, dass statt dem Mietspiegel ersatzweise auch drei Vergleichswohnungen herangezogen werden können.

 

Nun ist die LEG in Monheim, die wir hier regional betrachten, allerdings in der glücklichen Lage, dass Monheim mit weniger als 50.000 Einwohnern keinen Mietspiegel führen muss (§ 558c BGB, Abs. 4) und insofern die Ersatzlösung nahe liegt. Im BGB ist geregelt, dass Mieten alle drei Jahre um bis zu 20 % erhöht werden dürfen, wenn entsprechende Vergleichswerte dies hergeben.

 

Nun scheint die LEG hier eine recht eigenwillige Lösung gefunden zu haben, um diese Regelung exzessiv zu nutzen. In den entsprechenden Anschreiben zur bevorstehenden Mieterhöhung werden auch keineswegs irgendwelche sachlichen Gründe für die Erhöhungen dargelegt, etwa qualitative Verbesserungen. Es wird vielmehr ausschließlich die gesetzliche Regelung angeführt und suggeriert, dass hiermit quasi eine Verpflichtung zur Mieterhöhung entstehen würde.

 

Die drei Vergleichswohnungen, die seitens der LEG in Monheim herangezogen werden, kommen grundsätzlich aus dem eigenen Wohnungsbestand, der in Monheim aus ca. 2.600 Wohneinheiten besteht. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass es immer gelingt, drei Wohnungen zu finden, für die bereits höhere Mieten fällig sind als für die des angeschriebenen Mieters. Anders als im § 558, Abs.2, vorgesehen, gibt die LEG zu den Vergleichswohnungen deren Baujahr und Größe an, äußert sich aber nicht zu Ausstattung und Beschaffenheit, was sie tun müsste.

 

In den Schreiben wird zwar um die Zustimmung des Mieters gebeten, aber auch gleich angeführt, dass im Falle der Nichtzustimmung „leider“ die im Gesetz vorgesehene Zustimmungsklage erhoben werden müsse (gem. § 558b BGB, Abs.2).

 

Außer den gesetzlichen Mechanismen, die ja lediglich eine Option darstellen, werden keine stichhaltigen Gründe für die Mieterhöhungen genannt. Die LEG gibt sich auch mit Verbesserungsmaßnahmen des Wohnraums eher zurückhaltend. Eine von uns betreute Familie wartet seit ihrem Einzug im Mai 2022 auf die Behebung der damals festgestellten Mängel, erhielt aber schon die dritte Mieterhöhungsankündigung.

 

Der Mieterbund kann durch Vergleichsrechnungen, die in Städten mit einem örtlichen Mietspiegel durchgeführt werden, belegen, dass die LEG mit der „Drei-Wohnungen-Methode“ aus dem eigenen Wohnungsbestand regelmäßig zu hohe Vergleichsmieten ausweist. „Deren Mietpreise liegen teilweise über 20 Prozent über dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt.“ (vgl. WDR Beitrag). Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Renditen, die Investoren seitens der LEG zugesagt worden sind, mit normalen Mieterhöhungen "ohne Kunstgriffe" nicht zu halten seien. Mit der angewandten Vorgehensweise, die laut Mieterbund aber im Allgemeinen keine gerichtliche Aussicht auf Erfolg habe, hat die LEG eine systematische Preisspirale in Gang gesetzt, die theoretisch unendlich fortgesetzt werden kann, sofern sich die Mieter nicht irgendwann einmal organisieren.

 

Der Gesetzgeber hat hier allerdings auch kaum nachvollziehbare Regelungen gefunden. Nicht nur die „Drei-Wohnungen-Option“ ist wenig plausibel, zumal diese auch angewendet werden kann, wenn ein örtlicher Mietspiegel vorliegt. Auch die Möglichkeit der Mieterhöhung um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren widerspricht jeglicher volkswirtschaftlichen Logik, da weder mit entsprechenden Inflationsraten noch vergleichbaren Lohnerhöhungen zu rechnen ist. Mieten steigen also losgelöst von anderen wirtschaftlichen Parametern und konterkarieren jeglichen Versuch einer Mietpreisdeckelung oder Kappungsgrenze. Für Vermieter also eine offene Tür, um anlasslos Mieten zur reinen Profimaximierung zu erhöhen.

 

Betrachtet man ein Gebiet wie das Berliner Viertel in Monheim, ist ersichtlich, dass hier überwiegend Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen oder gar im Leistungsbezug wohnen, deren Mieten zu großen Teilen bereits aus sozialen Töpfen mitfinanziert werden (Wohngeld oder Mietzuschuss aus Bürgergeld).

 

Da nicht nur die LEG an der Preisschraube dreht, ist es insofern kaum verwunderlich, dass inzwischen in der Politik über Änderungen des Wohngeldgesetzes oder Unterstützung durch die Jobcenter nachgedacht wird. Von uns betreute Bewohner von LEG Wohnungen in Monheim erhielten Scheiben von den Jobcentern, in denen darauf hingewiesen wurde, dass das momentane Mietniveau die vom Jobcenter angesetzten Mietobergrenzen bereits weit hinter sich gelassen habe und dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollen

 

Spätestens wenn die sozialen Transferstellen die Mieterhöhungen nicht mehr mittragen und Leistungsbezieher Teile der als Existenzminimum zur Verfügung gestellten Leistungen zum Lebensunterhalt für die Finanzierung hoher Mieten aufbringen müssen, brechen nicht nur die Versorgungsysteme zusammen, sondern vermutlich auch die Erhöhungsspiralen der Vermieter.

 

Viel deutlicher kommt hier allerdings zum Tragen, dass die Versuche der Politik, Mieten zu deckeln, katastrophal gescheitert sind und nunmehr versucht wird, die Schwächsten in der Kette, nämlich die Mieter, zu belasten.

 

1) Beitrag vom 28.04.2026 ( https://share.google/nmaIf0gA6FfUgUAVB

Frank Schöler

 

Abschieben aus Berufung

 

Ein Sprichwort sagt, „Der Fisch stinkt vom Kopf“. Das könnte auch auf das BAMF zutreffen, wenn man das Spiegel-Interview mit dessen Präsidenten liest, das unter dem Titel „Man darf Probleme nicht ignorieren, nur weil Rechtspopulisten die falschen Antworten haben“ in der Ausgabe 11/2026 erschienen ist. 1)

 

U.a. will sich Hans-Eckhard Sommer, Chef der obersten Asylbehörde, auch um Syrerinnen und Syrer kümmern und diese zur Rückkehr in ihre Heimat bewegen, durch hohe Prämien und notfalls durch Abschiebungen, wie er dort in seinem ersten Interview seit fünf Jahren kundtut. Vielleicht hätte er nicht wieder damit anfangen sollen.

 

Sommer ist Jurist und CSU-Mitglied. Er übernahm 2018 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und arbeitete zuvor im bayerischen Innenministerium. Er sieht seine Aufgabe darin, „Entscheidungen korrekt nach Recht und Gesetz zu treffen, und nicht, möglichst vielen, die einen Antrag stellen, Asyl zu geben“.

 

Welches Selbstverständnis er dabei an den Tag legt, zeigt seine Konfrontation mit einer Aussage von 2016: „Ich sehe mich als Hardliner“. Dieser Satz habe ihn seinerzeit „ziemlich bekannt gemacht“ sagt er unbescheiden, es gehe ihm aber ausschließlich darum „die öffentliche Ordnung zu schützen und das geltende Recht durchzusetzen“. Damit suggeriert er die zumindest in seinem politischen Spektrum recht beliebte Kriminalisierung der Flüchtlinge und macht sich somit zum Sachwalter der Straßenbild-Reinigung im Sinne des Kanzlers.

 

Er weist es aber von sich, in seinem “Amt Einfluss darauf [zu] nehmen, dass möglichst viele Asylanträge abgelehnt werden“. Da könnte man ihm die Entwicklung bei iranischen Antragstellungen entgegenhalten. Ein von Pro Asyl kürzlich veröffentlichter Bericht „Die Menschenrechtslage in Iran und die deutsche Asylpraxis“ gibt hierzu Auskunft. 2) Die Zahl der abgelehnten Asylanträge von Iranern stieg seit 2023 um 72 %, obwohl sich die Menschenrechtslage bekanntermaßen keineswegs verbessert hat.

 

Sommer hält das deutsche und besonders das europäische Asylrecht für unzeitgemäß. Es stamme aus einer Zeit, „als es noch keine professionellen Schlepperorganisationen und keine sozialen Medien gab, um die Flucht zu organisieren“. Tatsächlich aber war das deutsche Asylrecht eine Antwort auf eine Zeit, als Juden, Kommunisten und Sozialisten sowie soziale Minderheiten in Konzentrationslagern vergast und politisch anders als nationalsozialistisch denkende Menschen vertrieben wurden oder fliehen mussten und anderswo Asyl brauchten.

 

Die Zuwanderungswelle in 2015 und 2016 verbindet Sommer mit Kontrollverlust des Staates, der nach seiner Auffassung mit der Überforderung des BAMF zu tun hatte. Und seither hat sich die Wahrnehmung von Herrn Sommer offenbar auch nicht wesentlich erweitert, denn „die Menschen, die 2015 kamen, sind ja größtenteils noch hier – und mit ihnen die Probleme bei der Integration. Viele sind willkommen, haben ihre Anerkennung bekommen. Andere aber bleiben, obwohl sie keine Perspektive haben“. Immerhin sind etwa 70 % der seit 2015 eingereisten, arbeitsfähigen Flüchtlinge in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, so das Forschungsinstitut der Arbeitsagentur. 3) Einige sind eingebürgert. Sommer hat keine Hemmungen, die fremdenfeindlichen und teilweise rechtsradikal motivierten Narrative wiederzukäuen und damit ein suggestives, negatives Bild von Integration zu vermitteln.

 

Typisch für diese Art der Agitation ist, dass keinerlei Fakten genannt werden, was folglich auch Sommer konsequent vermeidet. In diesem Zusammenhang hält er auch die Kürzung der Mittel für Integrationskurse für notwendig, da der Unterricht für Menschen da sei “die rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland leben. … Asylsuchende gehören nun mal nicht dazu“, obwohl diese nach dem noch geltenden Recht natürlich auch rechtmäßig in Deutschland leben. Aber er denkt in der ihn permanent umtreibenden Abschiebe-paranoia und findet, wenn man Asylbewerbern „einen neun Monate langen Integrationskurs gebe – warum sollen diese Menschen eigentlich die Entscheidung treffen … ich gehe wieder zurück?“.

 

Auch beim Thema Syrer ignoriert er den Stand der Integration, vermerkt z.B.,“ dass „jeder Arzt, jede Ärztin … hier einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte bekommen und bleiben [kann]“, übersieht dabei aber oder weiß es schlicht nicht, dass viele syrische Ärztinnen und Ärzte bereits vor der Fluchtwelle in Deutschland waren, weil sie zur Rettung des maroden Gesundheitssystem angeworben wurden, aber auch, dass es Fachkräfte ausgesprochen schwer haben, ihre im Ausland erworbenen akademischen Abschlüsse in Deutschland anerkannt zu bekommen.

 

Er kann sich auch vorstellen, dass bestimmte „Gruppen von Syrerinnen und Syrern, die zwar nicht zu den Höherqualifizierten gehören, die aber hier arbeiten und ihr Auskommen haben“ bleiben können, allerdings nur „wenn sie anständig verdienen, in die Rentenversicherung einzahlen, und zwar so viel, dass sie auch im Alter davon leben können. Man würde damit auch den vielen Unternehmen helfen, in denen sie jetzt arbeiten.“ Man würde sicher nicht nur den Unternehmen helfen, die ja ihre Beschäftigten nicht aus reiner Mildtätigkeit beschäftigen und entlohnen, sondern weil sie gebraucht werden, nein, Sommer braucht sie auch, weil sie mit ihren Steuergeldern seinen sicher nicht unterbezahlten Job finanzieren,

 

Die Beobachtungen von Außenminister Wadephul, der nach einem Syrienbesuch äußerte, dies sei noch nicht das Land, in das man Menschen zurückschicken sollte, will Sommer nicht gelten lassen. Er behauptet vielmehr, auch BAMF-Mitarbeiter seien in Syrien gewesen und hätten durchaus bewohnbare Stellen gefunden. Es seien dort bereits Geflüchtete „in großer Zahl aus den Nachbarländern zurückgekehrt“ und hätten „Zelte neben ihren zerstörten Häusern aufgeschlagen und mit dem Wiederaufbau begonnen“. Ob seine Mitarbeiter auch in Zelten gewohnt haben oder sich vielleicht doch mit Hilfe der von Geflüchteten in Deutschland entrichteten Steuergeldern ein Hotel geleistet haben, bleibt offen.

 

Sommer bemüht nun zu allem Überfluss noch seine Eltern, die als Kriegsflüchtlinge im zweiten Weltkrieg aus Schlesien flüchten mussten und in ihrer neuen Heimat über Trümmerfelder zur Schule gestapft seien. Warum solle es den Syrern besser gehen, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren ? Aber wieder lässt er sich von seiner Geschichtslosigkeit übertölpeln, denn deutsche Kriegsflüchtlinge sind Opfer des National-sozialismus, und dieses Schicksal sollte man bei einem solchen, ohnehin schon abstrusen Vergleich von Fluchtgeschichten, nicht auch noch als Vorbild bemühen.

 

Seine Abgrenzung von AfD-Forderungen ist zwar deutlich, aber keinesfalls logisch. Er nennt hier Aussagen wie „zum Beispiel, wenn unter »Remigration« die Abschiebung von Menschen, die hier als Flüchtlinge anerkannt oder sogar eingebürgert sind, verstanden wird“, die er als rechtswidrig klassifiziert. Diese klare Abgrenzung trifft er bei seiner (Ab-) Qualifizierung der Syrer und seinen Ausführungen über Abschiebung nicht. Und als Klarstellung seiner tatsächlichen Gesinnung; „Wir leben in einem Rechtsstaat. Andererseits darf man die Probleme auch nicht ignorieren, nur weil Rechtspopulisten die falschen Antworten dafür haben, diese aber als vermeintlich einfache Lösungen anbieten.“

 

Eine richtige Antwort für eine einfache Lösung sieht Sommer z.B. darin, Asylsuchende gar nicht erst ins Land zu lassen. „Dass nun auch Asylantragsteller an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden, habe ich immer schon für vereinbar mit dem EU-Recht gehalten. Seit das passiert, haben es die Menschenschlepper deutlich schwerer. Dadurch steigen die Preise, es können sich weniger Flüchtlinge eine Schleusung leisten. Diese Entscheidung war das sichtbare Signal, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland verändert hat“.

 

Die eigentlichen Fluchtgründe geraten nunmehr völlig aus dem Blickfeld, was bei vielen Entscheidungen des BAMF auch deutlich zu erkennen ist (siehe Beispiel Iran weiter oben). Flüchtlinge sollen von Deutschland ferngehalten werden, dafür sind die EU-Staaten an den Außengrenzen zuständig und es „soll ein erheb-licher Teil der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen stattfinden, um abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber gar nicht erst hereinzulassen“.

 

Ich wünsche mir, dass das so klappt. Weil das vermutlich die letzte Chance ist, die Europa noch hat, um ein funktionierendes und solidarisches Asylsystem hinzubekommen.“, sagt er aber er meint, es ist die letzte Chance, die Deutschland noch hat, um Flüchtlinge nachhaltig von Deutschland fernzuhalten, auch deshalb, weil „wir nicht unbegrenzt alle, die ausreisen müssen, aber nicht wollen, mit Abschiebungen aus dem Land bekommen.“ Abschottung also auch als einfache Antwort auf das komplexe Problem organisierter und vor allem zielführender Verfahren, die man offenbar nicht hinbekommt.

 

Sommer kann aber auch Verschwörungsmythologie. Er möchte z.B. „Menschen vor einer Reise nach Deutschland abschrecken, die darauf bauen, dass ihr Heimatland sie nicht zurücknimmt.“, ein kaum noch vom Rechtspopulismus zu unterscheidendes Geschwurbel und zum wiederholten Male die Ausklammerung der eigentlichen Fluchtmotive und Wiederbelebung des altbekannten „Wirtschaftsflüchtling“-Narrativs.

 

Und noch mehr Abschreckung: Sommer möchte deutlich mehr Inhaftieren, also das Kriminalisierungs-Theorem des aktuellen rechtpopulistischen Agitationsmusters, deutlich nach außen sichtbar machen. „Der Vollzug muss wieder in Justizvollzugsanstalten möglich sein, so wie früher. Aus meiner Sicht sollte auch jeder, der ausreisen muss, sich aber konsequent verweigert, zwei Wochen vor dem Abschiebetermin in Haft genommen werden können, schlicht damit er am Tag der geplanten Abschiebung nicht untergetaucht ist.“ Und dass die Betroffenen das alles vermeiden können, weil „niemand … gezwungen [ist], sich abschieben zu lassen. Er kann ja auch selbst das Land verlassen, so steht es auch in unseren Bescheiden“.

 

Was bringt nun Menschen wie Sommer, Dobrindt, Merz und viele andere dazu, sich in derart verschworenen und verworrenen Szenarien aus Ausländerfeindlichkeit und Bedrohungsfantasien zu verrennen ?

 

Eine Antwort gab bereits 2018 der Soziologe Aladin El-Mafaalani in seinem Buch „ Das Integrations-Paradox“. 4) Integration beinhaltet ein Bedrohungspotential für jene gesellschaftlichen Gruppen, die sich selbst angestammte Rechte zuschreiben. Weil man „ist was man ist“, hat man gesellschaftliche Privilegien, hat Zugang zu wichtigen Positionen, bestimmt in der Politik mit, bekommt viele Dinge wegen Status und Herkunft und nicht wegen Leistung.

 

Die Option, dass über die gesellschaftlichen Hebel „Bildung“ und „Leistung“ integrierte Ausländer ähnliche oder gleiche gesellschaftliche Positionen und Rechte anstreben, wird als Bedrohung betrachtet und ist daher nicht zu akzeptieren. Wenn man dies nun aber durch interne Strukturen und Mechanismen nicht verhindern kann, muss die Bedrohung außen abgewendet werden, also durch Abschottung oder Ausweisung.

 

Letzten Endes sind es Reflexe, die wir bereits aus den 1970er Jahren kennen, als erstmalig nach dem Wirtschaftswunder eine Krise zu Arbeitslosigkeit führte. Die damals als einfache Lösung angesehene Maßnahme hieß „Ausländer raus“, also weg mit den Gastarbeitern. Auch das Narrativ „die nehmen uns die Arbeit weg“ ist heute wieder salonfähig. Heute wie damals sind ausländische Menschen eine Art Manövrier-masse, die von den „Inländern“ je nach Situation hin oder her bewegt werden kann. Keine Frage nach den gesellschaftlichen Verankerungen, nach der wirtschaftlichen Bedeutung oder danach, warum trotzdem Deutsche und nicht nur Ausländer arbeitslos sind.

 

Es sind erstaunliche Parallelen zu den Denkmustern der heutigen Flüchtlingsdiskussion. Geflüchtete Menschen drängen zunehmend in normale, aber auch gehobene gesellschaftliche Positionen und bedrohen Menschen, die sich dem Wettbewerb nicht glauben aussetzen zu müssen. Es ist kein Zufall, dass die an der Agitation beteiligten, seien es nun Merz, Dobrindt, Sommer oder wer auch immer, das Thema „gelungene Integration“ oder „wirtschaftliche Leistung“ oder gar „notwendige volkswirtschaftliche Produktivitäts-kapazitäten“ konsequent ausblenden. Nach El-Mafaalanis Theorie wäre dies bereits eine Reaktion auf die Konfliktpotentiale und belebt rassistische Einstellungen, bis, wie wir bereits heute erkennen können, hin zur Eskalation.

 

Was man sich bewusst machen muss, ist die Tatsache, dass der Konflikt deshalb entsteht, weil sich die Konfliktparteien in einer Beziehung zueinander befinden, die es zuvor überhaupt nicht gegeben hat….Der Konflikt ist Ausdruck des Zusammenwachsens“. (El-Mafaalani, S.85). Kann es sein, dass die heute in weiten Teilen der Bevölkerung bis hinein in die Bundesregierung zu beobachtende Ausgrenzungs- und Ab-schottungshysterie aus der Unfähigkeit resultiert, gesellschaftliche Veränderungen zu akzeptieren und zu verarbeiten ? Das heute sichtbare Tunneldenken mit der Ausblendung vieler gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Fakten, die komplexeres Denken und komplexere Lösungen erfordern würden, deutet eindeutig darauf hin.

 

1) Spiegel, 11/2026, S. 42,

 

2) Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis, PRO ASYL, 18.02.2026

 

3) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 10 Jahre Fluchtmigration:

 

Beschäftigungsquote von Geflüchteten nähert sich dem Durchschnitt in Deutschland an,

 

25.08.2025

 

4) El-Mafaalani, Aladin, Das Integrationsparadox, Köln 2018, 3. Auflage 2023

Frank Schöler

Sicherheit neu definiert

 

Die EU hat eine erweiterte Liste sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ beschlossen. Konservative Parteien des EVP paktierten dabei mit Rechtsradikalen, Europagegnern und Demokratiefeinden. Kritisiert wird dieser Vorgang unter anderem von PRO ASYL (Pressemitteilung vom 10.02.2026).

 

Die Liste wurde erweitert mit Ländern wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. In Staaten wie Ägypten, Tunesien oder Marokko sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung und weitreichend dokumentiert. Zudem sollen EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“ gelten, dazu gehören Georgien, Serbien und die Türkei, alles in allem menschenrechtliche Horrorkabinette- In der Türkei zum Beispiel wird die politische Opposition und die kurdische Minderheit massiv unterdrückt und mit Hilfe eines korrumpierten, teilweise gleichgeschalteten Justizsystems, strafrechtlich im Sinne der autokratischen Regierung verfolgt.

 

Die zustimmenden Parteien im EU-Parlament scheint dies jedoch kaum zu berühren bzw. verfolgen diese selbst eine menschenrechtsfeindliche, rassistische und rechtsstaats-verachtende Politik.

 

Ebenfalls beschlossen wurde die Anwendung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten, das bereits in Großbritannien und Italien, auch aus rechtlichen Gründen, nicht umgesetzt werden konnte. Die deutsche Bundesregierung erwog ebenfalls ähnlich Vorgehensweisen. Rechtliche, auch menschenrechtliche Hinderungsgründe sollen durch die Einführung neuer Kriterien, welche sind die Durchreise und ein Abkommen mit einem Drittstaat, umgangen werden. Dadurch soll z.B. die Abschiebung in ein Land ermöglicht werden, das die Flüchtenden auf dem Weg in ihr Zielland lediglich passiert haben.

 

Hinzu kommt ein verschärfter Umgang mit den sog .“Dublin-Fällen“, bei denen eine Anerkennung eines anderen EU-Landes vorliegt. Abgelehnte Asylbewerber mit diesem Hintergrund können nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2026 unter Umständen auch in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden (BVerwG 1 C 24.25). Voraussetzung ist, dass das Verfahren in Deutschland vollständig neu durchgeführt wird.

 

Die stetig zunehmende Relativierung von Asylgründen bis hin zur Ignoranz zeigt sich im Fall Iran. Ein von Pro Asyl kürzlich veröffentlichter Bericht „Die Menschenrechtslage in Iran und die deutsche Asylpraxis“ gibt hierzu Auskunft *). Die Zahl der abgelehnten Asylanträge durch das BAMF stieg seit 2023 um 72 %, obwohl sich die Menschenrechtslage keineswegs verbessert hat. Die Analyse von Ablehnungsbescheiden durch Pro Asyl ergab z.B. Begründungen wie, die Fluchtgründe seien nicht emotional vorgetragen worden und daher unglaubwürdig.

 

Dass die Ablehnungsquote durchaus gesteuert sein kann belegt der Umstand, dass 42 % in Klagen gegen die Ablehnung erlassene Urteil die Ablehnungsbescheide als rechtswidrig qualifizieren. Somit kommt auch Pro Asyl in der Pressemitteilung zur Studie zu der Vermutung, die Schutzquote solle bewusst niedrig gehalten werden, um so die Flüchtlingszahlen zu reduzieren (siehe wie *) ).

 

Pro Asyl fordert daher: „Solange das iranische Regime Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und tötet, darf niemand dorthin abgeschoben werden.“ (siehe wie 1) ). Folgerichtig haben mehrere Bundesländer Abschiebungen in den Iran vorübergehend ausgesetzt. Dazu gehören Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und das Saarland.

 

*) Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis, PRO ASYL, 18.02.2026

Frank Schöler

 

Bürgerrechte in weiter Ferne

 

Am 13.02.2026 wurde eine Studie auf die Website des Bundesinnenministeriums (BMI) hochgeladen, der Titel: „Institutionen & Rassismus“ (InRa). *) Es ist die erste Studie zu institutionellem Rassismus in Deutschland. Sie wurde 2019 in Auftrag gegeben und zwischen 2020 und 2024 durchgeführt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen gibt. Warum es hierzu keine Pressekonferenz und keine Pressemitteilungen gab, sondern einfach nur ein Hochladen freitagnachmittags, könnte an den Inhalten liegen.

 

Das BMI teilte unterdessen mit, dass die Ergebnisse aktuell ausgewertet würden. Eines stünde aber schon jetzt fest: „Das BMI sieht sich in der Annahme bestätigt, dass die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten … seine Aufgaben mit hoher Professionalität und vorbildlichem Engagement erfüllt. Diskriminierung bleibt die absolute Ausnahme“ (Rheinische Post, Studie untersucht Rassismus in Behörden, 27.02.2026, A3).

 

Der Leiter des Forschungsprojekts, der Leipziger Soziologe Gert Pickel, kommt allerdings zu einer völlig anderen Einschätzung. „Rassismus und Diskriminierung seien in Behörden genau so verbreitet wie in der gesamten Bevölkerung. Zuwanderergruppen, insbesondere Sinti und Roma, schwarze Menschen sowie Muslime sind dem nach mit Diskriminierungen konfrontiert, die sich auch bei Behördenentscheidungen negativ für sie auswirken“ (siehe Rheinische Post).

 

Auch der Umfang der Studie lässt kaum Zweifel an der Repräsentativität der Ergebnisse zu. Die Forschenden bekamen Zugang zu Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämtern, insgesamt entstanden 23 Teilstudien. Einhelliges Ergebnis ist, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen nachweisbar ist. Auf den ausgeprägten Detaillierungsgrad weisen Teilerkenntnisse hin wie, dass geflüchtete Roma anders behandelt wurden als andere ukrainische Geflüchtete. Teilweise werden systematisch Informationen vorenthalten oder Beratungen und Übersetzungsdienste verweigert.

 

Von den beteiligten Institutionen kommen bislang wenige Kommentare und wenn eher technokratischer Art. So verweist das BAMF etwa auf die „relativ geringe Teilnahmequote“ (hier 18,6 %), ebenso die Bundespolizei (hier 12,9 %). Aus statistischer Sicht sind dies allerdings ausgesprochen hohe Quoten, die an der Repräsentativität der Studie nicht zweifeln lassen. Im Übrigen entsprechen die Ergebnisse auch den jahrelange Beobachtung der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus des Kreises Mettmann (gegen-alltagsrassismus.org).

 

Die Studie enthält auch Hinweise zu möglichen Maßnahmen. So gilt das Antidiskriminierungsgesetz bisher nicht für Institutionen, was den Behördenkunden wesentliche Bürgerrechte vorenthält. Es mangelt auch an unabhängigen Beschwerdestellen, wie zum Beispiel in Form der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus. Auch Rassismus orientierte Fortbildungsangebote stünden nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang sind auch die Umstände bei Abschiebungen zu sehen, die häufig unter starker Missachtung von Gesetzen und Menschenrechten durchgeführt werden. Indiz hierfür ist eine teils übermäßige Gewaltanwendung. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage wendeten begleitende Polizisten in 2025 deutlich öfter Gewalt gegen die Abzuschiebenden an als früher. In fast 1.700 Fällen kamen „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“, z.B. Fesselungen, zum Einsatz, wie das BMI es formuliert. Ein Anstieg von etwa 40 Prozent. (Immer mehr Piloten verhindern Abschiebungen, taz 26.02.2026, Seite 7)

 

Abschiebungen scheitern auch deswegen, weil sich PilotInnen von genutzten Linienflügen immer häufiger weigerten (in 2025 in etwa 500 Fällen), unter Gewaltanwendung an Bord gebrachte Personen zu befördern. Hierin wurden Verstöße gegen relevante Beförderungsgesetze wie z.B. das Luftverkehrsgesetz oder die Luftverkehrsordnung gesehen.

 

*) Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland, Universität Leipzig Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“, 2024, Abschlussbericht der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“

 

Die Sprache verschlagen

 

Das dem Innenministerium unterstehende BAMF hatte am 09.02.2026 mitgeteilt, dass künftig eine freiwillige Teilnahme an den Integrationskursen nicht mehr bewilligt werden wird. Die Kurse sollen Zugewanderten Deutschkenntnisse und Grundwissen über die deutsche Gesellschaft nahebringen, also wesentliche Bausteine einer erfolgreichen Integration. Diese Kürzungsmaßnahme dürfte rund 120.000 der insgesamt etwa 300.000 TeilnehmerInnen, mit denen für dieses Jahr gerechnet wurde, betreffen.

 

Dazu gehören AsylbewerberIinnen, Geduldete, UkrainerInnen und UnionsbürgerInnen. Deren Kurse will das BAMF nicht mehr bezahlen. Die Begründung lautete, es gelte, „finanzielle Risiken zu vermeiden und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskursangebots sicherzustellen“. Tatsächlich ist im Haushalt für das laufende Jahr genug Geld eingeplant, so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. (taz online 11.2.2026, 20:10 Uhr)

 

Mit der Sprachkompetenz einher gehen Teilhabe an der Gesellschaft, Bleibeperspektiven, Mitsprachemöglichkeiten. Neben der Sprachförderung wird von den Trägern oft auch Sozial- und Lernberatung angeboten, die für die betroffenen Menschen ebenfalls wegfallen werden. Der Hinweis vom BAMF auf eine mögliche Selbstfinanzierung der Teilnahme ist aufgrund der Tatsache, dass es sich überwiegend um Asylbewerber handelt, eher sarkastisch aufzufassen (Einkünfte der Alleinstehenden 455,00 €, Kurskosten etwa 150,00 € jew. im Monat).

 

Es deutet sich an, dass die Ausländerpolitik neben der Abschottung nach außen durch Zuwanderungsbegrenzung und Abschiebung nun durch Erosion im inneren ergänzt werden soll. Durch die Verweigerung der Bildungsleistungen verschlechtert sich natürlich die Integrationsfähigkeit, die als maßgebliches Kriterium der Bleibeperspektive gilt. Wenn man heute Integration verhindern, lässt sich morgen mangelnde Integration politisch instrumentalisieren. Der aktuelle Angriff auf Integrationsstrukturen kann als taktisches Element der Antimigrationspolitik von Alexander Dobrindt (CSU) gedeutet werden. Nicht nur an der Grenze abschrecken, sondern den Aufenthalt möglichst unwirtlich machen.

 

Obwohl Migration als wirtschaftlich notwendig gilt, um Arbeitskräfte zu gewinnen, verhindert diese Politik nicht nur die Einwanderung, sondern dequalifiziert auch die bereits anwesenden Migranten. Während Spanien durch die Legalisierung einer halben Millionen MigrantInnen genau dieses Problem angeht und damit zeigt, wie pragmatische, volkswirtschaftlich sinnvolle, Zuwanderungspolitik aussehen kann, wabert die deutsche Politik im Fahrwasser rechtspopulistischer Strömungen.

 

Die nationalkonservativen Elemente von CDU/CSU fürchten traditionell, dass Arbeitsmöglichkeiten Geflüchtete erst anlocken und es deshalb Arbeitsaufnahmen zu erschweren gelte, um diese Einwanderungsmotivation unattraktiv zu machen. Hierbei wird häufig in eher dogmatischer bis naiver Weise verkannt, dass unsere Volkswirtschaft einen Bedarf an Arbeitskräften hat und dass sich ausländische Zuwanderer die Arbeit nicht einfach nehmen können, sondern dieser Bedarf durch die Unternehmen aufgezeigt wird und auch von diesen gedeckt werden muss.

 

Nun scheint Dobrindt zumindest ansatzweise in die Richtung gelenkt worden zu sein, da er völlig unkoordiniert eine frühere Möglichkeit der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende angekündigt hat. Die permanente Unionsforderung nach Integrationsanstrengungen kann natürlich durch Arbeit gelingen, ohne begleitende Maßnahmen wie Integrations- und Sprachkurse dürfte dies aber nicht funktionieren. Die jetzt ausgerufene Sperrfrist von nur noch drei Monaten wird es den Arbeitsaspiranten nicht erlauben, angemessene Sprachfertigkeit zu erwerben, um Arbeit sinnvoll ausüben zu können. Dieses Zugeständnis steht somit recht isoliert und könnte auch völlig wirkungslos bleiben. Nochmals, die Arbeitsplätze vergeben Unternehmen nach Eignung, nicht nach Herkunft.

 

Dobrindts Politik der vergangenen Monate hatte das Ziel, Asylanträge zu reduzieren und Abschiebungen zu erhöhen. Es gibt kaum ein Land mehr, in das die Bundesregierung nicht abschiebt. Der nichtintegrierte Flüchtling ist Teil dieser Strategie.

 

In welche Sackgassen Integrationspolitik in Zukunft laufen könnte, zeigt die Kreisstadt Stendal in Sachsen-Anhalt. Hier verhindern CDU und AfD den Ausbau eines Kinderhorts in einem migrantisch geprägten Viertel. Die rechtsextreme AfD argumentiert, der Bedarf sei nicht nachhaltig erkennbar. „Mit einer starken AfD-Regierung in Sachsen Anhalt werden viele Kinder von Asylbewerbern gemeinsam mit ihren Eltern Stendal sehr zeitnah wieder verlassen.“, eine Betreuung sei also nicht mehr notwendig. Die CDU distanziert sich nicht von solchen Äußerungen, sondern paktiert mit der AfD (taz vom 18.2.2026, Seite 7).

 

Wenn wir nun davon ausgehen müssen, dass Integrationsleistungen, in welchem Umfang auch immer, zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen sich die Wohlfahrts-verbände und die Zivilgesellschaft insgesamt, Alternativen überlegen. Wir werden das sozialpolitische Feld nicht den Leistungs-Abräumern und gesellschaftlichen Spaltpilzen überlassen.

 

Frank Schöler

 

Syrer go home

 

Die Situation ausländischer Menschen in Deutschland spitzt sich zunehmend zu. Nun hat sich die Regierung dazu entschlossen, sich auch die „Remigrations“-Phantasien der AfD zu eigen zu machen. Erste anvisierte Zielgruppe sind geflüchtete Menschen aus Syrien. Nach Ansicht von Regierungsvertretern ist Syrien nun befriedet und es gibt keinen Grund für syrische Geflüchtete, sich länger in Deutschland aufzuhalten.

 

Zwar wird noch vordergründig auf Straftäter und Gefährder verwiesen, die man zuallererst loswerden möchte, aber auch die Schutzberechtigten werden nun als aus den Stadtbildern zu entfernende Gruppe ins Visier genommen. Aber wohin würden wir diese Menschen verschieben, die teilweise seit 10 Jahren in unserem Land sind und ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

 

Syrien, so befand zumindest unser Außenminister nach einem Besuch vor Ort, ist zu großen Teilen durch die Bürgerkriegsgeschehnisse und die aktive Mitwirkung der russischen und iranischen Streitkräfte zerstört. In den bewohnbaren Gebieten haben sich die ausgebombten und vertriebenen Menschen eingerichtet. Von Wiederaufbau ist noch nichts zu bemerken, zumal die meisten Sanktionen westlicher Länder noch in Kraft sind.

 

Der Außenminister und CDU-Abgeordnete Wadephul sah sich allerdings relativ unvermittelt nicht nur rechtsradikaler, sondern auch innerparteilicher Kritik ausgesetzt, da er eine Botschaft verkündete, die z.Zt. als eine „was nicht sein darf, das nicht sein kann“-Aussage keine Sympathie in der sich verhärtenden Abschiebediskussion findet. Sein Fraktionschef Spahn wies darauf hin, dass die Menschen bei der Rückkehr in ihre Heimatländer keinen Anspruch auf deutschen Wohnkomfort hätten. Auch vor dem Krieg sei man in Syrien nicht ähnlich anspruchsvoll wie in Deutschland untergebracht gewesen.

 

Spahn ignoriert schlicht die Erkenntnisse des Augenzeugen Wadephul, der in zerstörten syrischen Straßenzügen durchweg inmitten von Ruinen aus gemauerten, mehrstöckigen Gebäuden zu sehen war und nicht vor niedergewalzten Strohhütten. Spahn war auch vor dem Krieg nicht in Syrien und hat dort Zeltdörfer und Hüttensiedlungen besichtigt oder hat sich in deutschen Notunterkünften kundig gemacht, wie komfortabel Flüchtlinge hier leben. Syrien war ein hochentwickeltes Land, die Menschen wohnten keineswegs in Lehmhütten. Es geht einzig und allein um die Verstärkung der Abschiebe-Propaganda und nicht um mit Fakten hinterlegte Aussagen. An die inzwischen gänzlich faktenfrei geführte Migrationsdebatte haben wir uns in den letzten Jahren schrittweise gewöhnen müssen und Jans Spahn wird uns mit Sicherheit nicht zurück zur Sachlichkeit führen.

 

Der syrische Staatschef, den Kanzler Merz demnächst als Kumpanen in seine Abschiebepolitik einbeziehen möchte, ist ein Dschihadist und hat bisher nicht nachweisen können, dass er sich der demokratischen Zivilisation annähern möchte. Bis vor wenigen Tagen stand er noch auf der US-Terroristenliste. Es gibt keine rechtsstaatlichen Grundlagen in Syrien, nach wie vor marodieren Milizen im Auftrag der Regierenden durch das Land, töten willkürlich Menschen und bedrohen ethnische Minderheiten. Erste demokratische Versuche bestechen eher durch Ausschlüsse als durch Integration, die Regierenden setzen auf die Konsolidierung bestehender Machtverhältnisse, ein Rechtsstaat ist in ebenso weiter Ferne wie unter Assad.

 

Die Berührungsängste sind inzwischen stark eingeschränkt, so schreckt der Innenminister Deutschlands auch nicht vor der Kollaboration mit einer der brutalsten und archaischsten Terrorgruppen der Welt, den Taliban, zurück, um eine nicht bekannte Zahl afghanischer Straftäter dorthin abschieben zu können. Man überlässt den Terroristen sogar das Generalkonsulat in Bonn und erkennt dieses menschenverachtende Regime damit de facto an, während der vorherige Generalkonsul um Asyl in Deutschland bitten muss. Des Weiteren werden Zusagen zur Aufnahme in Deutschland an etwa 2.000 hochgefährdete Personen in Afghanistan nicht eingehalten und die Menschen einem ungewissen Schicksal überlassen, obwohl, wie erste Gerichtsentscheide zeigen, der Anspruch besteht. Dass Versprechen einer Regierung erst von einem Gericht als einzuhaltende Zusagen erklärt werden müssen, wirft ein deutliches Licht auf die Charaktereigenschaften des ein oder anderen, Verantwortung tragenden, Politikers.

 

Es ist somit auch nur eine Frage der Zeit, wann auch die afghanischen Flüchtlinge in Deutschland mit regierungsseitig verordneter „Remigration“ zu rechnen haben.

 

Da die bisherigen Maßnahmen der Regierung nicht dazu geführt haben, Menschen in Deutschland von der rechtsradikalen Orientierung abzubringen, scheint es nun zunehmend um Quantität bei den Rückführungen zu gehen. Dabei ist aber nicht zu erkennen, dass es bei den beteiligten Regierungsmitgliedern um taktische Überlegungen gehe, vielmehr ist die dazu passende Gesinnung deutlich zu erkennen. Zumindest in der Migrationspolitik ist kein Unterschied zwischen den Rechtsradikalen und den National-Konservativen sichtbar, eine Brandmauer hat es hier nie gegeben.

 

Es findet sich weit verbreitete Unterstützung für die umfassende Entfernung von Flüchtlingen im besonderen und Muslimen im allgemeinen aus unserer Gesellschaft, die weit über die 25% AfD-Sympathisanten hinaus geht. Die Werbekampagne zur Rückgewinnung von AfD-Wählern in den Schoss von CDU/CSU versucht nun mit dem Slogan „Alles-muss-raus“ zu verfangen. Das Verramschen von unliebsamen Menschen führt allerdings auch zu einem Ausverkauf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einschließlich Menschenrechten und Menschenwürde, den beiden Grundpfeilern unserer demokratischen Verfassung. Zwangsläufig damit einher gehen auch Attitüden von Autokratie und Patriarchat, die wieder zunehmend Einzug in Gesellschaft und Politik halten.

 

Die Flüchtlingsfrage, das war schon 2016 zu erkennen, war lediglich ein zufälliges Geschenk des Schicksals, um latent kursierende erzkonservative, frauenfeindliche, segregative, also die Gesellschaft spaltende, und rassistische Theoreme gesellschaftspolitisch wieder salonfähig zu machen. Das Primitive dieser Narrative spricht viele Menschen an, was in einer zunehmend durch Komplexität bestimmten Gesellschaft auch nicht verwundert. Wenn alle Ausländer Verbrecher sind, weiß man wo der Feind steht, und wenn alle Arbeitslosen faul sind, hat man Schuldige für den eigenen, wirtschaftlichen Niedergang gefunden.

 

Demokratie ist nichts für Schwachköpfe, und wenn Populismus und Primitivität bis hinein in Regierungskreise propagiert wird, müssen sich die Demokratiefreunde warm anziehen. Aber noch stehen die Demokraten zusammen, in unserer Stadt etwa im Bündnis „Wir für Demokratie“. Darauf werden und müssen wir bauen, denn die demokratischen Kräfte sind in der Zivilgesellschaft momentan deutlich stärker vertreten als in der Politik.

Frank Schöler

 

Im Vor-Merz der Remigration

 

Jetzt ist es also doch passiert. Obwohl vieles darauf hingedeutet hat, konnte man sich der fremdenfeindlichen Grundhaltung von Friedrich Merz nicht sicher sein. Nun liefert er ein noch fehlendes Teil im Puzzle frei Haus.

 

Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“ (14.10.2025, z.B. tagesschau)

 

Was er meint, erschließt sich über den Begriff der „Rückführungen“, die der Innenminister in Bälde in großem Umfang durchzuführen gedenkt. Dadurch werden Probleme in den Stadtbildern behoben werden. Nun hat ja der Innenminister zunächst nur vor, kriminelle Personen abzuschieben, diese sehen wir aber nicht im Stadtbild, sondern in JVAs.

 

Da Rückführungen nun ausschließlich eingewanderte Personen betreffen können, geht es Merz also darum, Migranten in „großem Umfang“ aus unseren Städten zu entfernen und dadurch das Stadtbild zu verbessern. Das heißt nichts anderes, als dass dann dort weniger migrantisch und fremdländisch aussehende Menschen auftauchen werden und damit ist ein Problem gelöst, nämlich das durch diese Menschen unansehnlich werdende Stadtbild.

 

In der Tat finden sich in Innenstädten und Einkaufsstraßen häufig fremdländisch aussehende Menschen, Männer mit dunklen Bärten, Frauen mit Kopftüchern, die sich dort aufhalten, teilweise in Gruppen zusammen auf Bänken oder Mauern sitzen, miteinander sprechen und zuweilen auch laut sind, und das sogar ohne einen Tropfen Alkohol getrunken zu haben. Merz reflektiert hier allerdings deutlich auf die rechtsradikalen Narrative vom „Messerstecher“, „Vergewaltiger“ und vom „Kopftuchmädchen“, denn sonst wäre ja die Rückführung nicht im gleichen Atemzug zu nennen. Nur so wird die Sache plausibel.

 

Nun versuchen einige rechtskonservative Medien und Politiker, die Aussage zu relativieren, denn es gebe ja tatsächlich in einigen Großstädten Probleme mit Ghettobildung und ethnologisch zu beschreibenden Entwicklungen und Zustände. Zweifellos gibt es auf kommunaler Ebene die ein oder andere stadtevolutionspolitische Fehlentwicklung, die durch kriminelle Banden und unkontrollierte oder auch geduldete Ghettoisierung entstanden sind.

 

Die „Rückführung“ wäre hier der Offenbarungseid, dass solche Probleme in Deutschland durch Politik, Verwaltung und Justiz nicht gelöst werden können. Aber das Ghetto oder das Verfrachten illegal Beschäftigter in Schrottimmobilien sind nun nicht die Problematik der Stadtbilder, weil sich diese in abgegrenzten Territorien abspielen und vom Großteil der Bevölkerung gar nicht unmittelbar wahrgenommen werden.

 

Die Botschaft ist klar und die Zielgruppe auch. Insofern kann kein Zweifel daran bestehen, dass Merz hier ganz bewusst den rechten Rand ansteuert, um dort Handlungsfähigkeit zu dokumentieren. Sprachlich zwar gewohnt verkorkst, da ja die Deutlichkeit nicht übertrieben werden darf, aber, wie gezeigt, eindeutig interpretierbar. Nun ist die Zielgruppe, also das rechtsradikal-rassistische bis national-konservative Spektrum, nicht unbedingt analytisch auffällig. Deshalb wird Merz auch diesmal wieder das eigentliche Ziel, sich als alternativer Fremdenrückführer darzustellen und Stimmen aus diesem Spektrum zurückzuerobern, verfehlen.

 

Dennoch zeigt er die passende Gesinnung, und die wird uns wohl noch einige Zeit begleiten.

Das einzige Hindernis in der Argumentation ist die Thematik der Produktivität. Denn wie das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung vor kurzem in einer Arbeitsmarktuntersuchung (1) aufgezeigt hat , stehen die meisten Menschen mit Fluchthintergrund nicht nutzlos und bedrohlich in den Innenstädten herum, belästigen andere Menschen und verschandeln das Stadtbild, sondern gehen einer Arbeit nach. Da die CDU/CSU, anders als die AfD, dem Unternehmertum deutlich verbunden ist, ist natürlich „Rückführung“ spätestens dann ein volkswirtschaftliches und somit auch ein politisches Problem, sobald die Produktivität darunter leidet. Deshalb muss Merz auch bis auf weiteres von „Rückführung“ sprechen, und darf sich noch nicht der weidelschen „Remigration“ bedienen. Sofern aber die AfD weiterhin Wählersympathien hinzugewinnen kann, wird auch das nicht mehr lange auf sich warten lassen.

(1) 10 Jahre Fluchtmigration: Beschäftigungsquote von Geflüchteten nähert sich dem Durchschnitt in Deutschland an, 25.08.2025

 

Frank Schöler

 

Sprache muss man sprechen

 

Schulpflichtige Flüchtlingskinder warten oft deutlich länger als ein halbes Jahr auf ihre Einschulung und haben in dieser Zeit keinen oder selten Kontakt zu deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen. Das geht aus einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg1 hervor, in der Daten von mehr als 1.000 Jugendlichen ausgewertet wurden.

 

Junge Geflüchtete lernen demnach am besten Deutsch, wenn sie möglichst schnell in eine Regelklasse kommen. Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Sprachkenntnisse auch vom Asylstatus abhängen. Geflüchtete, die mit der Drohung einer Abschiebung leben müssen, haben demnach schlechtere Deutschkenntnisse.2

 

Nach unseren Beobachtungen ist das Gelingen des Spracherwerbs bei Schülern stark abhängig von den jeweiligen Schulen und Klassen. Der Erwerb der deutschen Sprache kann im Regelunterricht gelingen, muss es aber nicht. Wir haben allerdings auch schon das Misslingen von reinen Deutschklassen miterlebt. Der Erfolg steht und fällt mit der Organisation und der Konsequenz der Durchführung. Ebenfalls wichtig ist auch die Empathie der Mitschüler, die in den Regelklassen eher zur Beschleunigung des Spracherwerbs beitragen als der Unterricht als solcher.

 

Die Beobachtungen während unseres diesjährigen Einschulungsprogramms für Erstklässler lassen altersbedingt auf relativ gute Deutschkenntnisse schließen, wenngleich noch längst nicht alle Kinder in den Genuss eines Kitaplatzes kommen. Die Abdeckung wird aber zunehmend besser. Einige Kinder können bereits recht forsch und selbstbewusst mit der deutschen Sprache umgehen und sich zielführend artikulieren.

 

Problematisch dabei ist die Situation in den Familien, da Kinder oft schneller und besser Deutsch lernen als ihre Eltern. Besonders Mütter mit Kleinkindern können häufig die Angebote der Bildungsträger nicht wahrnehmen. Wir ermutigen jedoch zum Deutschsprechen in den Familien, was von den Kindern gerne aufgenommen wird.

 

1 Zeitschrift für Erziehungswissenschaft - Berlin : Springer, Bd. 28 (2025), Heft 3, S. 557-579

 2 Taz 13.08.2025, S. 15

 

Frank Schöler

Gesichert rechtsextremistisch – und jetzt ?

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Das wussten viele schon vorher, aber jetzt hat es einen amtlichen Charakter.

 

Aber was bedeutet das für die Ausländerpolitik ? Vermutlich gar nichts, denn die neuen Regierungsparteien CDU/CSU haben die migrationspolitischen Vorstellungen der AfD bereits weitgehend übernommen und gemeinsam mit der SPD auch sehr prominent im Regierungsprogramm untergebracht.

 

Die Abschottung der Grenzen wird die erste Maßnahme sein, so neuer Kanzler und neuer Innenminister, es gibt also tatsächlich nichts wichtigeres.

 

Das BfV ist offenbar sehr akribisch vorgegangen, hat 1.100 Seiten vorgelegt, umfangreich geeignete Zitate gesammelt, auch der Parteispitze, bis hin zu Verschwörungsmythen, die sich vielleicht eher psychopathologisch als politisch auswerten lassen.

 

Nun kursieren natürlich auch wieder die Verbotsforderungen, an den politischen Einschätzungen scheint sich allerdings wenig geändert zu haben. Außer denen, die schon vorher ein Verbot voran getrieben haben, sind spontan keine neuen Befürworter hinzu gekommen.

 

Bezogen auf die migrationspolitischen Einstellungen wird ein Verbot der AfD allerdings auch wenig ändern. Es geht nicht eigentlich um Parteipolitik, sondern um Gesinnung. Und hier haben ja spätestens im Wahlkampf verschiedene Parteien, die z.Zt. nicht auf der Verbotsagenda stehen, deutlich gemacht, dass die Gesinnung des Rassismus und der Ausländerfeindlichkeit geteilt wird. Die Kollaboration von CDU/CSU mit der AfD im Bundestag war ja nur die Spitze des Eisbergs und setzte sich auch nach der Wahl weiter fort, verdeutlicht durch die verharmlosende Kooperationsbereitschaft von Jens Spahn, neuer Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU, wobei das gewaltbereite Umfeld der AfD, deren Verfassungsfeindlichkeit und Russlandkonspiration schlicht ausgeblendet werden..

 

Wenn man auf die Wahlergebnisse und die letzten Umfragen schaut, hat der Rechtsextremismus den Schrecken verloren, wenn er ihn jemals hatte. Die Geschichte der BRD war bis in die 70er Jahre hinein geprägt vom Nachlass des Nationalsozialismus, der sich insbesondere durch belastetes Personal in staatlichen Verwaltungen und im Sicherheitsapparat bemerkbar machte, aber auch in politischen Parteien, die Auffangbecken für gestandene Nazis wurden. Die Bürger der DDR waren autoritär regiert, seit 1933 ohne Demokratieverständnis und gesellschaftlich durchaus ausländerfeindlich geprägt.

 

Sowohl im Nachkriegsdeutschland insgesamt als auch in Ostdeutschland nach dem Fall der Mauer, hat keine systematische Demokratisierung stattgefunden, ein Mangel, der uns heute zu schaffen macht.

 

Die Einordnung der AfD ist also einstweilen nichts weiter als ein Verwaltungsvorgang ohne besondere Folgen. Die Entfernung von AfD-Mitgliedern aus staatlichen Institutionen könnte ggf. helfen, Rechtsstaatlichkeit wieder stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rufen, aber es geht ja nicht so sehr um die Mitglieder als um die Wähler und Sympathisanten.

 

Die von uns und vielen anderen immer wieder kritisierte politische Rochade von etablierten Parteien, durch die Übernahme rechtspopulistischer und fremdenfeindlicher Parolen Wähler von der Abwanderung zur AfD abzuhalten, ist grandios gescheitert. Dafür haben wir jetzt eine von weiten Teilen der Politik beförderte Ignoranz der Menschenrechte und die Aushöhlung des Rechtsstaats zu verkraften.

 

Migrationspolitisch erwarten wir keine signifikanten Änderungen. Wenn es gelingen sollte, jetzt den Rechtsstaat und seine Vorzüge wieder stärker in das Bewusstsein von Teilen der Bevölkerung zu bringen, könnte dies zumindest der politischen Kultur in diesem Lande wieder Auftrieb und Substanz geben.

 

Frank Schöler

 

Rechtsstaat rechts liegen gelassen

 

Der Wahlkampf 2025 stellte einen bislang nicht gekannten Höhepunkt an Verunglimpfung von gesellschaftlichen Gruppen und grob verfassungsfeindlichen und menschenrechtswidrigen politischen Forderungen dar. Der Umgang mit Grundrechten und Grundleistungen war dabei von demokratie-feindlichem, menschenrechtsverletzendem und rechtsradikalem Gedankengut geprägt.

 

Wir hatten bereits seit langem auf solche Tendenzen hingewiesen. Ein Beispiel dafür war die sog. „Zwangsverpartnerung“ aus dem Jahr 2019: Alleinstehende Erwachsene wurden in Sammelunterkünften zu mehreren Personen in einem Zimmer untergebracht. Der Gesetzgeber meinte seinerzeit, diese Allein-stehenden könnten mit Bedarfssatz 2 auskommen (Reduzierung um 10 %), weil sie ja alle gemeinsam wirtschaften könnten, wie Ehepaare, daher „Zwangsverpartnerung“. Dies wurde bereits in 2022 vom BVerfG für die Analogleistungen für verfassungswidrig erklärt und wird z.Zt. auch über die Grundleistungen vom BVerfG verhandelt.

 

Aber das war nur eine Vorstufe einer sich weiter verschärfenden Aushebelung von Grundrechten. Im sogenannten „Sicherheitspaket“ hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr einen Leistungs-ausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Dieser betrifft unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte "Dublin-Fälle", also Personen, für deren Asylantrag gemäß der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedsstaat zuständig sein könnte. Der Leistungsausschluss wurde von verschiedenen Sozialverbänden als rechtswidrig sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene kritisiert.

 

Diese Kritik hat sich als begründet heraus gestellt. Verschiedene Gerichte haben inzwischen hinsichtlich drohender Mittellosigkeit und Obdachlosigkeit eine Unvereinbarkeit der Regelung mit Grundgesetz und Europarecht festgestellt. Dabei wird verschiedentlich auch darauf abgehoben, dass Sanktionierung auch ein Fehlverhalten voraussetzt, das aber in den meisten Fällen überhaupt nicht vorliege.

 

Die bereits mit dieser Rechtsauffassung in Erscheinung getretenen Gerichte verweisen zudem regelmäßig darauf, dass die Vereinbarkeit mit Europarecht zweifelhaft sei bzw. eine Unvereinbarkeit bis zur Entscheidung des EuGH nicht auszuschließen und der Leistungsausschluss daher vorerst nicht anzuwenden sei (u.a. SG Landshut, SG Darmstadt, SG Trier).

 

Aus vorliegenden Beschlüssen wird auch ersichtlich, dass es auf Behördenseite zu einem vorauseilenden Gehorsam und zu einer unvollständigen Würdigung der Rechtslage kommt. So stellen Behörden für den Ausschluss regelmäßig bloß auf den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ab, in dem die Unzulässigkeit des Asylantrags beschieden und eine Abschiebung angeordnet wird. Es wird jedoch nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Ausreise eruiert, die das BAMF nicht feststellt, und die in verschiedenen Länder überhaupt nicht möglich ist oder die Übernahmebereitschaft durch den zuständigen Staat nicht gewährleistet wurde.

 

Auf Länderebene wird hier bereits reagiert. Rheinland-Pfalz hat in einem Erlass die Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses feststellt und bis zur Ausreise bzw. Überstellung in den zuständigen Staat zumindest Überbrückungsleistungen vorgesehen.

 

Auch der seitens der Bundespolitik involvierte Abschreckungseffekt wird von Gerichten wenig Erfolg beschieden. Vielmehr sollte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Sonderbedarfsstufen in § 3a AsylbLG vollumfänglich – d.h. auch für Leistungen nach § 2 AsylbLG – umgesetzt werden.

 

Nun stellt sich natürlich für jeden rechtsstaatlich denkenden Menschen die Frage, wie es zu einer derartigen Häufung von verfassungs- und rechtswidrigen politischen Vorstellungen, wohlgemerkt diesseits der rechtsradikalen und sicher verfassungsfeindlichen politischen Gruppierungen wie etwa der AfD, kommen kann.

 

Insbesondere konservative und auch sog. „liberale“ Parteien haben sich hier hervorgetan, teilweise sogar mit stumpfsinniger Arroganz gegenüber dem Rechtsstaat, oder sie argumentierten mit einer „Notlage“, die wohl eher im Verstand der jeweiligen Politiker geherrscht hat als im Rechts- oder Sozialsystem.

 

Konsequenzen sind aber nicht zu erkennen. Dieser Eindruck drängt sich angesichts der am 8. März veröffentlichten Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD auf:

So verfolgen die bislang in der politischen Mitte angesiedelten Parteien die Richtung, Flucht und Asyl unter Nutzung des rechtspopulistischen Narrativs
„irreguläre Migration“ grundsätzlich als gesellschaftliches Problem zu kennzeichnen. Kein Wort findet sich in dem von CDU/CSU und SPD veröffentlichten Sondierungspapier zu Schutzgewährung politisch Verfolgter und Vertriebener, zur Verteidigung des Asylrechts oder überhaupt zur Verbindlichkeit der Grund- und Menschenrechte.

 

An den Grenzen sollen Zurückweisungen „in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn … auch bei Asylgesuchen“ erfolgen, was quasi eine vollständige Eliminierung des Asylrechts bedeuten würde. Die Einreise ausländischer Personen soll grundsätzlich verhindert werden, wie selbstverständlich auch von Verfolgten und Schutzsuchenden. Das ist nicht nur inhuman, sondern auch völker- und europarechtswidrig.

 

Bereits seit mehreren Jahren beobachten wir die ständige Anbiederung an rechtsradikale Gruppen und das primitive Nachäffen rassistischer und demokratiefeindlicher Phrasen. Mindestens ebenso lange haben nicht nur wir sondern zahlreiche gesellschaftliche Gruppen, Institutionen und Bürger darauf hin gewiesen, dass diese Taktik nicht verfängt, sondern nur weitere Wähler in das rechtsradikale Umfeld treibt. Die insb. bei CDU/CSU zu beobachtende Motivlage, durch Vortäuschung ideologischer Kompatibilität verwirrte oder vorübergehend orientierungslose Wähler wieder zurück in ihr konservatives Stammland zu holen, sind durchgängig gescheitert.

 

Nun ist es aber auch kaum vorstellbar, oder unsere Vorstellungskraft reicht dazu nicht aus, dass diese Erfolglosigkeit in den betreffenden Parteien nicht bemerkt worden wäre. Die Tatsache, dass penetrant weiter an dieser Dogmatik festgehalten wurde, kann also nicht mehr mit politischem Taktieren, sondern schlichtweg nur noch mit Gesinnung erklärt werden.

 

Die rechtsstaatlichen Prinzipien wurden bewusst und gezielt aufgegeben, da man am rechten Rand damit nichts gewinnen kann. Das verfassungsgeschichtlich mit dem Holocaust begründete Asylrecht wird aufgegeben. Der Rechtspopulismus und der unverhohlene Rassismus sind gesellschaftsfähig gemacht worden.

 

Kaum zu ahnen, wie wir aus dieser Sackgasse wieder heraus kommen werden. Aber in der Zivilgesellschaft und auch bei einigen diesseits des rechtpopulistischen und rechtsradikalen Spektrums vorhandener Parteien sind gewisse Anhänglichkeiten an die Grundfesten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nämlich Menschenwürde und Menschenrechte, noch nicht verloren gegangen, und mal mehr, mal weniger deutlich zu erkennen. Darauf lässt sich aufbauen.

Frank Schöler

 

10 Jahre Flüchtlingshilfe – es ist nicht leichter geworden

 

Am 15.02.2025 fand zum zweiten Mal ein Demonstrationszug mit Kundgebung der Vereinigung „Wir für Demokratie“ in Langenfeld statt. Unter dem Motto „Demokratie braucht Zusammenhalt“ waren etwa 1.500 TeilnehmerInnen zusammengekommen.

 

Die Flüchtlingshilfe.Langenfeld war mit einem Redebeitrag vertreten, den wir Euch hier im ungefähren Wortlaut wiedergeben:

 

Die Flüchtlingshilfe Langenfeld besteht jetzt seit fast genau 10 Jahren

 

Im Frühjahr 2015 haben wir uns gegründet und im Herbst 2015 wurden wir bereits gebraucht, um die erste Welle von Flüchtlingen in Empfang nehmen. Mit gut 300 freiwilligen Helfern sorgten wir für Orientierung und Zurechtfinden, halfen bei Behördenkontakten und informierten über den weiteren Verlauf der Verfahren, gaben Deutschkurse und führten Einschulungen durch.

 

Zu dieser Zeit gab es etwas wie Willkommenskultur

 

Die hielt aber nicht lange, und deshalb war es wohl auch keine wirkliche Kultur. Dafür zeigte sich eine andere Kultur, die des dunkleren Deutschland. Rechtpopulistische Kräfte lancierten das Phänomen des „Besorgten Bürgers“, den hat es nie gegeben, es war lediglich eine Kaschierung für Fremdenfeindlichkeit und den klassischen Rassismus. Zahlreiche konservative Politiker, allen voran der damalige Innen- und Heimatminister Horst Seehofer, folgten diesem Narrativ und torpedierte die Flüchtlingspolitik.

 

Angela Merkels „Wir schaffen das“ war nicht unrealistisch, sie hatte aber nicht erkannt, dass viele Politiker, auch Parteifreunde, dies nicht unterstützten und ausgerechnet die wichtigste Behörde in diesem Zusammenhang, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in einem völlig desolaten Zustand war. Viele Flüchtlinge mussten bis zu zwei Jahre auf ihre Anerkennung warten.

 

Die rechtspopulistische Propaganda setzte sich fort, Bürger wurden empfänglich für die Projektion von Gefahren durch Kriminalität und fremdartige Sitten, insb. die Islamfeindlichkeit fand großen Zuspruch. Aus latentem Rassismus ist bis heute eine handfeste, hysterische Paranoia geworden.

 

Ungeachtet dessen lebten die Flüchtlinge ein Leben in den vorgezeichneten Bahnen, machten Deutschkurse, gingen zur Schule, bekamen die Aufenthaltstitel, nahmen Arbeit auf, machten Ausbildungen, Jugendliche nahmen Studien auf.

 

Die Bundesanstalt für Arbeit stellt fest, dass von den zwischen 2015 und 2020 eingetroffenen Flüchtlingen 70 % der Erwerbsfähigen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen (im Bundesgebiet liegt die Erwerbsquote insgesamt bei 74 %). Das entspricht auch der Situation in Langenfeld.

 

Die geflüchteten Menschen leben ein ganz normales Leben, haben sich in der Gesellschaft eingefunden, sind integriert. Umso erstaunter müssen sie jetzt zur Kenntnis nehmen, dass außer Kontrolle geratene Politiker in primitiv-populistischer Agitation hunderttausende von ehrlichen und aufrechten Menschen mit Fluchtgeschichte kollektiv diskreditieren und kriminalisieren.

 

Einige haben auch schlicht Angst vor Übergriffen, und das ist nicht unberechtigt. Die Zahl rechtsradikal motivierter Straftaten liegt bei über 40.000 im letzten Jahr, davon fast 1.500 Gewalttaten, 220 Anschläge auf Flüchtlingsheime.

 

Ein junger Flüchtling aus Langenfeld, der in nur 6 Jahren einen Schulabschluss erworben und eine Ausbildung abgeschlossen hat, als Geselle arbeitet und inzwischen eingebürgert ist, sagt: “Ich sage niemandem, dass ich aus Afghanistan komme.“

 

Das haben die Rechtspopulisten und -radikalen parteiübergreifend erreicht, dass Menschen, die Leistung bringen und wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft sind, jetzt den Eindruck haben, sich wegen ihrer Fluchtgeschichte verstecken zu müssen.

 

Aber wir dürfen auch nicht schwarz sehen, oder schwarz/braun, denn wir haben ja uns.

 

Wenn die Politik versagt, muss die Zivilgesellschaft funktionieren,

 

Wir müssen zeigen, dass die freiheitliche, demokratische und solidarische Gesellschaft allemal die bessere Alternative ist. Das ist ein wichtiges Signal an alle Menschen, aber im Besonderen auch an die geflüchteten Menschen in diesem Land.

 

Frank Schöler

 

Bezahlkarte vor dem Anfang schon am Ende ?

 

Die Bezahlkarte wirkte zunächst wie ein weiteres Element des in der Politik inzwischen weit verbreiteten Flüchtlings-Bashing. Für das vordergründige Argument, man wolle Flüchtlinge darin hindern, Geld in die Heimatländer zu transferieren, gab es keine Belege. Im Gegenteil, führende Institute konnten eher die Haltlosigkeit dieser Begründung belegen (vgl. Blogbeitrag „Migrationspolitik faktenfrei“ vom 25. Oktober 2023), fanden aber in der inzwischen weitgehend sinnfrei geführten Diskussion keinerlei Widerhall.

 

Inzwischen haben sich eigentlich alle Parteien mehr oder weniger vollständig mit dem Konzept der Bezahlkarte arrangiert. Im aktuellen Wahlkampf in Sachsen ist dies jedenfalls zu beobachten. Laut ZDF-Politbarometer ist Migration das dominierende Thema. (vgl. hierzu und alle folgenden Zitate:

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bezahlkarte-fluechtlinge-sachsen-wahl-100.html?at_medium=Social%20Media&at_campaign=ZDFheuteApp&at_specific=ZDFheute&at_content=iOS)

 

Große Hoffnungen setzt dabei besonders die sächsische CDU in die Bezahlkarte, auch um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

 

Wesentlicher Bestandteil des Kartenkonzepts ist die Deckelung der Bargeldverfügbarkeit auf 50 €. In der Praxis würde dies eine deutliche Verschlechterung der Konsummöglichkeiten der Leistungsempfänger bedeuten. Während sich gerade die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das deutlich weniger ausschüttet als das Bürgergeld, gerne in Second-Hand Läden, Tafeln, Flohmärkten oder Sozialkaufhäusern versorgen, würde die Bezahlkarte diese Möglichkeiten der ökonomisch effizienten Versorgung stark einschränken. Alle diese Bezugsquellen verlangen Bargeld als Bezahlung.

 

Und damit sind wir beim eigentlichen politischen Motiv der Bezahlkarte, nämlich das Leben der Flüchtlinge zu erschweren und deren Würde zu diskreditieren. Aber, „man kann Migrationsströme [mit der Bezahlkarte] nicht steuern", sagt der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, Hans Vorländer. Menschen würden in ein Land kommen, weil sie dort Sicherheit, Arbeitsplätze und andere Menschen aus ihrer Region erwarten. Sozialleistungen seien nur ein Faktor unter anderen, so der Politikwissenschaftler. (ZDFheute)

 

Eine Entlastung der Verwaltung ist durch das Konzept einer Bezahlkarte eindeutig zu erwarten, aber das würde auch ohne Deckelung der Bargeldverfügbarkeit so sein. Darauf deuten die ersten praktischen Versuche z.B. in Sachsen oder Bayern hin. Aber inzwischen haben sich auch Gerichte mit der Bezahlkarte beschäftigt und insb. die Deckelung der Bargeldverfügbarkeit als rechtwidrig eingeschätzt.

 

Rechtsanwalt und Sozialrechtler Volker Gerloff aus Berlin, mit dem unser Verein eng zusammen arbeitet, hat vor dem Sozialgericht Nürnberg Ende Juli bereits eine Entscheidung gegen die Bezahlkarte erstritten. Die pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro sei unzulässig, urteilten die Richter und entschieden, dass der Bargeldbedarf eines jeden Asylbewerbers einzeln geprüft werden müsse. Inzwischen gibt es ein ähnlich lautendes Urteil aus Hamburg, weitere Klagen sind anhängig.

 

Für Volker Gerloff steht die Bezahlkarte damit "vor dem Aus". Aus seiner Sicht seien diese Prüfungen "praktisch überhaupt nicht umsetzbar" und deshalb sei auch die Karte "so nicht haltbar". (ZDFheute)

 

Die politischen Parteien verfolgen das populistische Konzept jedoch weiter, was einen erschütternden Einblick in deren Verfassungstreue vermittelt. In geradezu realitätsverweigernder Weise wird weiterhin gegen die Menschenwürde geflüchteter Menschen gehandelt, wobei die Menschenwürde das höchste Gut unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung darstellt. Ebenfalls realitätsfern ist nach wie vor die Hoffnung der etablierten Parteien, durch möglichst rigorose Flüchtlingspolitik Wähler von der AfD zurück gewinnen zu können. Das Aufspringen auf den rechtspopulistischen Zug hat bisher keine Erfolge gebracht. Es scheint aber inzwischen auch zu spät, vom Zug in eine längst überwunden geglaubte Vergangenheit wieder abzuspringen zu können.

 

Es bleibt also bis auf weiteres die Aufgabe der Zivilgesellschaft, Verfassung und Menschenrechte zu verteidigen.

Frank Schöler

 

 

Migrationspolitik faktenfrei

 

270 WissenschaftlerInnen haben einen Aufruf verfasst, der zu mehr Sachlichkeit in der Flüchtlingspolitik aufruft und eine Besinnung auf Menschenrechte als wesentliches Parameter der Diskussion fordert.1 Die WissenschaftlerIinnen aus dem Asylrecht und der Fluchtforschung, die seit Jahren die Flüchtlingspolitik untersuchen und kommentieren, betrachten die jüngsten politischen Debatten über Flucht und Asyl als weitestgehend faktenfrei geführt. Zudem werden kurzerhand rechtsstaatliche und menschenrechtliche Minimalstandards für populistische Überschriften geopfert.

 

Man will dem in der Politik thematisierten „Deutschlandpakt“ einen „Menschenrechtspakt“ entgegensetzen. Darin soll hervorgehoben werden, dass es immer noch überwiegend um Schutzsuchende geht, nicht um Arbeitsmigranten, Sozialschmarotzer oder Kriminelle. Die Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Normen, zu der sich Deutschland vertraglich und im Rahmen der EU verpflichtet hat, ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Die deutsche Politik soll sich für ein Ende der menschenrechtswidrigen Pushbacks, der Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren UnterstützerInnen sowie für rechtsstaatliche Asylverfahren einsetzen. Und außerdem gegen die Legitimierung rassistischer Forderungen, könnte ohne weiteres noch hinzugefügt werden.

 

Man verweist auf historische Verantwortung und zitiert auch den sog. „Asylkompromiss“ von 1992, wo bereits asylrechtliche Bestimmungen weitreichend eingeschränkt wurden und das kürzlich vom heutigen Bundespräsidenten als Blaupause für einen politischen Handlungsrahmen ins Gespräch gebracht wurde. Damals zumindest wirkte dies gemeinsam mit der medialen Berichterstattung als Brandbeschleuniger für flüchtlingsfeindliche und rassistische Gewalt.

 

Die Erkenntnis, dass die Aufweichung rechtsstaatlicher Grundsätze demokratieschädigend und rechtsstaatsfeindlich wirkt, ist nicht angekommen. Stattdessen zündeln heute Politiker quer durch alle Parteien am Rechtsstaat unter dem Vorwand, ein Migrationsproblem lösen zu wollen, das aus rassistisch motivierten Kreisen künstlich aufgebauscht wird. Die Ausgaben für die Versorgung von Flüchtlingen dürften die öffentlichen Haushalte mit kaum mehr als 1 % von deren Gesamtvolumen von immerhin fast 2.000 Milliarden € belasten.

 

Die Idee z.B., die Versorgung der Asylsuchenden auf Sachleistungen umzustellen, ist ein Beispiel für sinnlose Vorschläge in diesem Zusammenhang. Hintergrund ist die hetzerische Behauptung, die Empfänger von Sozialleistungen würden diese in ihre Heimatländer transferieren, eine Bemühung des hinlänglich bekannten Raubbau-am-Sozialsystem-Narrativs. Verstärkt werden derartige Behauptungen noch von selbsternannten Brandmauerschützern, die sich z.B. über die Bevorzugung von Geflüchteten bei der Zahlbehandlung äußern.

 

Nun hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) in umfangreichen Erhebungen festgestellt, dass es keine nennenswerten Überweisungen durch Leistungsempfänger in Heimatländer gebe und fragt zurecht, womit diese denn auch finanziert werden sollen. Auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) äußerte sich kürzlich ähnlich und bezeichnet das Thema der Rücküberweisungen als „absoluten Nebenschauplatz“ (Spiegel Nr. 43, S. 71).

 

Derartige, auf Fakten basierende Aussagen von Institutionen, die irgendwelcher Parteilichkeit völlig unverdächtig sind, finden aber keinen Niederschlag in der politischen Meinungsbildung. Der Diskurs wird weiter polemisch und fern der Realitäten geführt und bleibt faktenlos. Es geht einzig darum, hetzerische und natürlich völlig unbewiesene Behauptungen, die in der allgemeinen, von Verschwörungsmythen zersetzten, Meinungsbildung aber auf fruchtbaren Boden fallen, irgendwelche, und seien es auch noch so absurde, Maßnahmen entgegen zu setzen.

 

Vorläufiger Höhepunkt der Irrungen und Verwirrungen ist der Vorschlag des Landkreistages, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Falls die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit als eine Drohung gegenüber den Asylbewerbern zu verstehen sein soll, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller gemeinnützig tätigen Menschen. Soziale und menschenfreundliche Tätigkeit wird zu einer billigen Drohkulisse und verunglimpft alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Lande.

 

Asylbewerber dürfen keiner regulären Arbeit nachgehen, das ist eine rechtliche Maßnahme zur Verhinderung von Arbeitsmigration. Nun muss man die Menschen aber irgendwie versorgen, also beziehen sie Sozialleistungen. Das wiederum entspricht der Mythenbildung von der Flucht in die Sozialsysteme. Der Ausweg aus dieser Duplizität griffiger Verschwörungserzählungen scheint nun zu sein, die Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Dann sind sie beschäftigt und verdienen sich quasi die Sozialleistungen selbst. Das könnte, so die naive Vorstellung unserer Lokalpolitiker, den rassistisch geprägten, früher gerne besorgt genannten, Bürger beruhigen.

 

Praktisch umsetzbar ist diese Forderung allerdings nicht. Die Asylbewerber, die in der Anerkennungsphase sind, werden seit einiger Zeit in zentralen Aufnahmeeinrichtungen konzentriert, d.h. sie befinden sich nur an wenigen Orten in Deutschland. Der anerkannte Flüchtling hat jedoch eine Beschäftigungserlaubnis, steht also dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Die Unternehmen warten dringend auf Personal, in den letzten Wochen hatten wir mehrere Fälle, wo Geduldete Arbeitsangebote erhalten hatten und eine Beschäftigungserlaubnis beantragt haben. Diese wurden seitens der Ausländerbehörde jedoch alle abgelehnt.

 

Die Verpflichtung zu arbeitsdienstähnlichen Leistungen suggeriert beim rechtspopulistischem Klientel doch gerade, dass wir einzelne Menschengruppen menschenunwürdig behandeln können und ihnen rechtsstaatliche Grundrechte vorenthalten dürfen.

 

Ein weiterer Schritt in die Aushöhlung des Rechtsstaats und der Beschädigung der Demokratie. Nach aktueller Stimmungslage und den weitgehend in Unfähigkeit versinkenden regierenden Parteien sieht es so aus, als sei der Rechtsstaat nur durch die Zivilgesellschaft zu verteidigen. Diese positioniert sich, wie am Beispiel des „Menschenrechtspakts“ zu erkennen ist.

 

1https://verfassungsblog.de/fur-einen-menschenrechtspakt-in-der-fluchtlingspolitik/

Frank Schöler

 

UNICEF sagt: Heime verletzen Kinderrechte

 

Ja, wir haben uns schon oft zur Situation von Kindern in Flüchtlingsheimen geäußert, für uns stand immer fest: Das Leben in Flüchtlingsheimen ist Kindeswohlgefährdung. Jetzt belegt das auch eine Studie von UNICEF (UNICEF Deutschland/Deutsches Institut für Menschenrechte, „Das ist nicht das Leben“ - Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Köln/Berlin: 2023).

 

In der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen in Heimen sind menschenwürdige Bedingungen nicht strukturell verankert, die Rechte der Menschen werden verletzt. Das ist das nicht allzu überraschende Fazit der Studie.

 

Für die Jugendlichen im Heim ist das Leben eine Art Warteschleife, am normalen Leben können sie nur bedingt teilnehmen. Eine der wenigen Teilhabemöglichkeiten ist der Schulbesuch. Viele andere soziale Begegnungen und Aktivitäten bleiben verwert, aus finanziellen Gründen oder der Isolierung im Heim. Besuche von Mitschülern z.B. sind mit Restriktionen belegt, in Langenfeld wacht die Security über den Zugang zu den Heimen.

 

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bemängelt weiterhin den langen Aufenthalt einiger Kinder in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Er fordert Deutschland auf, Asylsuchende und geflüchtete Kinder bei der Zuweisung auf die Kommunen zu priorisieren und sicherzustellen, dass die Aufnahmeeinrichtungen kinderfreundlich sind (https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/crc). Das dies in der Praxis nicht geschieht, wissen wir alle.

 

Trauriger Höhepunkt in Langenfeld ist ein heute 8-jähriges Mädchen, das 2015 im Heim geboren wurde und heute noch dort lebt. Dieses Kind hat seine Kindheit verloren und wird nie ein normales Leben führen.

 

Bei Kindern und Heranwachsenden mit Heimhistorie sind Verhaltensauffälligkeiten oft zu beobachten, die Enge und Unpersönlichkeit der Wohnsituation muss an anderen Orten kompensiert werden. Daher kommt es auch häufiger zu Beschwerden aus der Schule wegen erhöhtem Bewegungsdrang. Aber auch außerhalb der Heime gibt es selten Gelegenheit zu Privatheit oder Geborgenheit. Im Heim bleibt nur das Zimmer, in dem man selten allein ist, da die gesamte Familie darin wohnt. Sanitäranlagen und Küchen müssen mit anderen Bewohnern geteilt werden.

 

Wir selbst haben die Situation von Heimkindern in Langenfeld während und nach der Corona-Pandemie selbst untersucht und eklatante Benachteiligungen festgestellt. Nur etwa ein Viertel der Befragten konnte am Online-Unterricht teilnehmen, nur 15%, erhielten Lehrmaterial, konnten die Betreuungsangebote der Schulen nutzen oder sich mit eigenen Mitteln helfen. Nur gut ein Drittel der befragten Schülerinnen und Schüler aus Heimen konnte während der Schulschließungen systematisch an Unterrichtsangeboten der Schulen teilnehmen.

 

In der Konsequenz fehlt es den Kindern und Jugendlichen oft an Ruhe, um sich beispielsweise auf die Hausaufgaben konzentrieren zu können oder ein Buch zu lesen. In der Studie tragen Jugendliche ab 14 Jahren sehr deutlich den Wunsch nach Rückzugsorten vor, um sich entspannen oder einfach für sich sein zu können. Dazu tragen natürlich auch die in den Unterkünften häufig nur gemeinschaftlich benutzbaren Sanitärräume und Küchen bei. Kinder und Jugendlichen fühlen sich durch diese Art der Behandlung in Unterkünften häufig gedemütigt. Interessanter Weise werden auch die Hausmeister in den Unterkünften oft als Auslöser von Diskriminierung und unwürdiger Behandlung genannt.

 

Bedrückend ist zudem die im Allgemeinen spärliche bis spartanische Ausstattung der Räume. Familien belegen einen Raum mit vier oder mehr Personen und haben dabei oft nicht mal ausreichende Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Es fehlen Aufbewahrungs-möglichkeiten und, für die Kinder besonders nachteilig, angemessene Lernorte mit Schreibtischen und guten Sitzmöbeln.

 

Als Schlafmöbel werden häufig Etagenbetten verwendet, welche oft instabil und mit zu dünnen Matratzen ausgestattet sind. Kinder erleiden somit auch körperliche Beeinträchtigungen.

 

Die Gestaltung der Räumlichkeiten ist nicht den Bewohnern überlassen, die spärlichen Möglichkeiten der Verschönerung der Wohnumgebung nach eigenen Vorstellungen wird den Bewohnern in der Regel nicht gestattet. Häufig fehlen Gemeinschaftsräume für Jugendliche komplett.

 

Die Wohnsituationen in Gemeinschaftsunterkünften sind weder kindgerecht noch wohnlich. Mit zunehmender Wohndauer erhöht sich die Unzufriedenheit und Frustration der Kinder und Jugendlichen. Eigener Wohnraum ist allerdings nur erschwert zu bekommen.

 

Unsere Beobachtungen in den Unterkünften in Langenfeld bestätigen die Ergebnisse der Studie. Erschwerend hier ist die besonders beklemmende Situation am Wohnungsmarkt sowie das Fehlen von Sozialwohnungen. In Langenfeld leben ca. 300 Personen in Heimen, die durch eigene Mittel oder Transferleistungen eine Wohnung beziehen könnten.

 

Frank Schöler

 

Horst lebt

 

Die Idee, Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU in Lagern aufzufangen und sie dann in Schnellverfahren möglichst wieder loszuwerden ist nicht neu. Sie wurde tatsächlich von unserem ehemaligen Heimatminister Horst Seehofer 2020 anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht. Damals übrigens waren die Grünen strikt dagegen.

 

Heute bedarf es keines Horst mehr, egal wer sich gerade zur Flüchtlingssituation äußert, ob Scholz oder Baerbock, ob Faeser oder Lindner. unterm Strich kommt immer Gauland raus. Die Aushöhlung unseres Asylrechts und damit auch unserer Verfassung, die in der Tat von Horst Seehofer während seiner Ministerzeit weit vorangebracht wurde, ist offenbar weitgehend akzeptiert. Flüchtlinge genießen weder ein Recht auf rechtsstaatliche Behandlung noch auf Wahrung der Menschenwürde.

 

Aber wie soll denn ein Außengrenzenverfahren praktisch überhaupt aussehen? Fest steht, dass Menschen, die an den EU-Außengrenzen aufgehalten werden, nicht in die EU eingereist sind. Sie können sich also auf keinen rechtsstaatlichen Schutz berufen, sondern begeben sich mehr oder weniger freiwillig in einen rechtsfreien Raum, das Auffanglager.

 

Dort wird zunächst selektiert. Kommen die Menschen aus einem sicheren Herkunftsland, dessen Definition noch angepasst oder weit ausgelegt werden kann, ist das schon ein Rückführungskriterium. Ob es dann Libyen, Sudan oder Tunesien ist weiß heute noch niemand. Noch kurioser ist die Heranziehung der Anerkennungsquote nach dem Herkunftsland. Ist diese gering, heute steht noch ein Wert von mind. 20 % im Raum (EU-Kommission 2020), wird das Verfahren ebenfalls als nicht aussichtsreich angesehen. Die Einzelfallprüfung ist somit abgeschafft, ein wichtiger rechtsstaatlicher Faktor z.B. des deutschen Asylrechts.

 

Nur diejenigen, die nach der ersten Selektion noch übrigbleiben, werden einem Schnellverfahren zugeführt und bis zu drei Monate interniert. Welche Rechtsgrundlage gelten wird, ist noch offen, die Europäische Asylagentur EUAA ist auf jeden Fall im Spiel. Die deutsche Regierung ist nun beileibe nicht das Hauptproblem, es gibt ja einige EU-Mitglieder, die überhaupt keine Flüchtlinge aufnehmen wollen und sich seit 2022 über den sog. „Solidaritätsmechanismus“ aus jeglicher Verpflichtung freikaufen können. Ein Land wie Ungarn könnte also z.B. etwas für die Errichtung der Auffanglager spendieren oder die libysche Küstenwache sponsern.

 

Dennoch leistet unsere Bundesregierung offenbar keinen Widerstand gegen die Planungen im Rahmen der EU-Zuständigkeit. Nachdem deutsche höchste Gerichte bereits in verschiedenen Fällen Maßnahmen, die aus der Horst-Ära resultieren, als verfassungswidrig erklärt haben, tut die Regierung vielleicht auch gut daran, die Zuständigkeiten nach außen zu verlagern. Vor uns liegt also ein weiteres „Horst reloaded“ (siehe Blogbeitrag vom 08. Oktober 2019).

 

Die Bundesregierung scheint schon fest damit zu rechnen, dass diese Maßnahmen, wie auch immer umgesetzt, greifen werden. Damit lassen sich die fehlenden Zusagen für finanzielle Zuschüsse an Länder und Kommunen erklären. Man rechnet offenbar damit, dass bald eh kein Flüchtling mehr den Weg über die deutsche Grenze schaffen wird. Und mit denen, die schon hier sind, müssen die fertig werden, die eben dafür zuständig sind, im Zweifel die Kommunen. Das wird natürlich die sich bereits ausbreitende Flüchtlingsaversion noch verstärken, Boris Palmer grüßt aus der Auszeit.

Frank Schöler

 

Die Chance ist gut verpackt

 

Seit 31.12.2022 ist der neue § 104c des Aufenthaltsgesetzes in Kraft (Chancenaufenthalt). Dieser gibt geduldeten Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren berechtigt im Bundesgebiet aufhalten, die Möglichkeit, eine 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. In dieser Zeit sollen die Personen dann die Ihnen noch fehlenden Berechtigungen erlangen, die für die Gewährung einer regulären Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG noch fehlen. Dies sind zumeist Sprachzertikate (gefordert wird A2 Niveau im Sprachgebrauch), Arbeit (um sich überwiegend selbst zu versorgen) oder Pässe des Herkunftslandes. Aber wie können sie die Chancen nutzen, die dort verheißungsvoll angeboten werden ?

 

Auffällig an der politischen Sprechweise ist, dass seit Einführung des Chancenaufenthalts wieder quer durch alle Parteien von Abschiebung gesprochen wird. Die sog. Ausreisepflichtigen sollen mal wieder konsequent in ihre Heimatländer verfrachtet werden. Ein Unterfangen, dass schon seit Jahren nicht funktioniert, aber scheinbar sucht man immer weiter nach einer Lösung.

 

Interessant ist, dass die Menschen, die vom Chancenaufenthalt profitieren sollen, eine große Schnittmenge mit den Ausreisepflichtigen haben. Die Ausreisepflicht ist nun mal das Merkmal des Geduldeten. Es gehört schon seit Jahren zum politischen Proporz, dass man Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen auch wieder konterkarieren muss. Man darf dem rechtsradikalen Propagandaapparat kein leicht verdauliches Futter liefern.

 

Rein statistisch gesehen können von dem neuen Gesetz bis zu 135.000 Personen profitieren, so das Bundesinnenministerium. Mit dem Thema „Teilhabe trotz Duldung ?“ beschäftigt sich ein Forschungsprojekt der Hochschule Düsseldorf, gefördert von der Mercator-Stiftung. Dort ist man auf die Erkenntnis gekommen, dass der Kreis der Geduldeten gefördert, gut beraten und begleitet werden muss, um integrationsfördernde Ziele zu erreichen. Genau dies ist natürlich bei der Umsetzung des Chancenaufenthalts auch notwendig. Die Kreisverwaltung Mettmann beispielsweise wird den in Frage kommenden Personenkreis aber nicht einmal direkt informieren. Die Leute müssen von selbst kundig werden, im Endeffekt heißt das, dass entweder zivilgesellschaftliche Gruppen und Hilfsorganisationen den auserwählten Personenkreis informieren, oder die Idee verpufft unerkannt oder unverstanden.

 

Der eigentliche Hintergrund der Maßnahme, nämlich einen volkswirtschaftlich nicht uninteressanten Personenkreis aus der Halblegalität zu holen und den Teufelskreis der Kettenduldung zu durchbrechen, gelangt, wie so oft, nicht von der politischen Idee in die verwaltungstechnische Praxis. Es ist ja kein Zufall, das Geduldete eben häufig verschiedene Grundlagen wie Spracherwerb oder Arbeit nicht erreichen, weil sie von den Zugangsmöglichkeiten ausgeschlossen sind oder ferngehalten werden. Insbesondere der Arbeitsmarkt bietet überwiegend prekäre Optionen, gering bezahlt, befristet oder bei unternehmerischen Problemen als Erster entlassen.

 

Mit gutem Grund stellen also die Verantwortlichen des Forschungsprojektes fest, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht keine neuen Parameter enthält sondern an alten, überkommenen Grundideen festhält. Die bestehen im wesentlichen darin, dass sich der Geduldete Verbesserungen verdienen muss. Die aufgegebenen Hürden sind dieselben, die die Aufenthaltserlaubnis nun mal fordert, Identität, Arbeit, Sprache. Die vorübergehend erteilte Aufenthaltserlaubnis ändert aber nichts daran, dass die Wege zu Glück weiterhin schwer zu betreten sind. Die im Forschungsprojekt geforderten Hilfsmaßnahmen bleiben weitgehend aus.

 

Einstweilen bleibt für uns als Hilfsorganisation die Herausforderung, berechtigte Personen selbst zu identifizieren, da wir auf keinerlei statistisches Material zurück greifen können. Wir sammeln daher schon seit längerem Informationen und informieren in die Klientel. Jetzt müssen sich nur noch die Chancen zu erkennen geben, dann wird ja wohl der Aufenthalt von selbst kommen.

Frank Schöler

 

Augenwischerei, unter Umständen gut gemeint

 

Mit großer Betroffenheit und Sorge haben die zahlreich bei uns niedergelassenen syrischen Flüchtlinge die Nachrichten über das Erdbeben in ihrem Heimatland aufgenommen. Fast alle der hier lebenden Syrer haben Verwandte und Freunde in der betroffenen Region und viele haben auch Tote zu beklagen.

Die Hilfsbereitschaft ist groß, so gab es z.B. umfangreiche Sammelaktionen u.a. von Kurdischen Kulturvereinen. Einige bei uns niedergelassene Flüchtlinge sind auch bereit und in der Lage, Verwandte aufzunehmen, aber die von der Bundesregierung verkündete „Erleichterung“ bei der Visum-Beantragung ist zwar politisch motiviert, aber praktisch nicht umsetzbar.

Die Anforderungen an ein Visum werden nicht geändert, es wird lediglich zugesagt, schneller zu erteilen. Nun gibt es in Syrien keine deutsche Botschaft. Syrische Antragsteller müssen eine deutsche Botschaft z.B. im Libanon, in Jordanien oder in der Türkei aufsuchen. Da die Erdbebengebiete von außen auch bislang nur schwer zugänglich sind, ist es auch kaum möglich, diese zu verlassen. Menschen, deren Häuser zerstört sind oder nicht mehr betreten werden können, verfügen zudem i.d.R. nicht über ihre Pässe. Auch der Transfer von Geldmitteln ist so gut wie unmöglich.

Selbst für Erdbebenopfer aus der Türkei sind bis Ende Februar erst gut 110 Visa erteilt worden. Bis auf weiteres werden sich unsere syrischen Mitbewohner wohl nur sehr selten über Besuch von Erdbebenopfern freuen können.

Die einladenden Angehörigen in Deutschland müssen für die gesamten Kosten der An- und Rückreise sowie der Unterbringung und Krankenversorgung aufkommen und zudem noch eine Bürgschaft von 500 € pro Gast und Monat übernehmen. Die sog. „Beschleunigung“ des Visaverfahrens wird dadurch konterkariert, dass die aufnahmewilligen Menschen erst einen Termin bei den zuständigen Ausländerbehörden machen müssen, um die geforderten Verpflichtungserklärungen abgeben zu können. Aus der bisherigen Praxis ist bekannt, dass dies mehrere Wochen dauern kann.

Wie so oft werden die Prozeduren der praktischen Umsetzung vernachlässigt, die politische Willensbekundung bleibt plakativ. „Das Gegenteil von gut ist auch nicht gut gemeint, sondern gleichgültig“ schreibt Fatma Aydemir in der Wochentaz vom 25. Februar (S. 16). Viele Betroffene werden leider zu diesem Resultat kommen.

 

Frank Schöler

 

Am Kopftuch rechts abbiegen

 

Wir hätten es eigentlich wissen müssen. Als sich eine muslimische Frau, nennen wir sie hier einfach Sulamith, bei einer Bäckerei beworben hatte, wurde sie abgelehnt, weil sie auch während der Arbeit das Kopftuch tragen wollte.

Das konnten wir nicht akzeptieren und haben bei dem Unternehmen interveniert. Der Inhaber verwies auf einen Fehler seiner Mitarbeiter und wies jeglichen Verdacht des Rassismus weit von sich. Sulamith bekam ein neues Vorstellungsgespräch und erhielt dann einen befristeten Vertrag für sechs Monate. Sie wollte arbeiten und nahm den Job an, obwohl die Modalität der Befristung schon ein Alarmsignal war.

Nun wurde der Vertrag nicht verlängert, weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien. Das hätte man allerdings nach zwei Vorstellungsgesprächen schon vorher merken können. Dass ihre Deutschkenntnisse sich verschlechtert haben ist absolut unwahrscheinlich. Also eindeutig ein Vorwand, um die Kopftuchträgerin los zu werden.

Der erste Eindruck ist meistens der richtige, wer am Kopftuch rechts abbiegt, tut das aus Überzeugung.

 

Frank Schöler

 

2015 darf sich also doch wiederholen

Was ist denn da passiert ? Jahrelang wurden wir mit dem gebetsmühlenartig vorgetragenen, wie ein Ehernes Gesetz daher kommenden „2015 darf sich nicht wiederholen“ eingedeckt. Noch im Wahlkampf 2021 war dieses Mantra in fast alle Parteien eingesickert, mit dem Thema Flüchtlinge war keine Differenzierung mehr möglich.
Und nun, innerhalb weniger Tage, stehen wir plötzlich wieder alle mit weit ausgebreiteten Armen da und wollen die Flüchtlinge aus der Ukraine in Empfang nehmen. Zwar nicht unbedingt ausgesprochen weht uns wieder ein „Wir schaffen das“ um die freundlich lächelnden Gesichter, und wieder wollen wir es alle glauben. Was ist passiert ?
Ein sich als Tyrann gebärdender Staatsmann überfällt einen Nachbarstaat, übermächtig, gnadenlos, blutrünstig. Ja, die Menschen haben allen Grund zu fliehen und wir haben allen Grund sie aufzunehmen. An Putin allein kann es aber nicht liegen, der hatte auch schon seit 2015 die syrische Bevölkerung bombadiert und seinem Schergen Assad dabei geholfen, die Menschen mit Giftgas grausam verenden zu lassen. Auch der Beistand für die Ukraine hielt sich trotz Okkupation der Krim und des Donbass in Grenzen. Jetzt aber ist wohl doch eine rote Linie überschritten worden, die uns alle irgendwie eint in dem Gedanken „Jetzt reicht‘s aber“.  Vielleicht haben wir auch noch die „Kalte-Krieg-Faust“ geballt in der Hosentasche, dieser Krieg ist eindeutig zu brutal und eindeutig zu nah an unserem eigenen Territorium.
Jetzt, nachdem wir alle anderen Dogmen über Bord geworfen haben – vollständige Isolierung Russlands, SWIFT, Waffenlieferung – ist auch das Flüchtlingsthema wieder opportun. Die osteuropäischen Länder sind emotional angesprochen, wo vor kurzem noch der Schlagstock regierte, öffnen sich nun Grenzen und Herzen. An den Grenzen Osteuropas blieb der Rassismus zwar zunächst einmal intakt, afrikanische Studenten aus der Ukraine haben Probleme, aus der Ukraine nach Polen, Slowakei, Ungarn oder Rumänien einzureisen, seitens der EU musste ein Machtwort gesprochen werden.
Die Politik in Deutschland scheint aber aus der letzten Flüchtlingswelle Lehren gezogen zu haben. Wo früher unzureichend ausgebildete Mitarbeiter des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Schutzsuchenden einer Inquisition der Fluchtgründe unterzogen, wo Herkunftsländer penibel in Planquadrate aufgeteilt wurden, um doch noch einige Quadratkilometer Fläche zu entdecken, wohin sich die Flüchtlinge auch hätten zurückziehen können, statt nach Deutschland zu kommen, da wird jetzt durchgewunken und das BAMF elegant umschifft. Die Ukraine wird voll umfänglich als Kriegsgebiet und damit als Fluchtgrund definiert, den Menschen, die nun wahrlich genug Leid und Sorgen im Gepäck haben, wird die Demütigung der Asylverfahren erspart.
UkrainerInnen dürfen ohnehin schon mit biometrischen Pässen für 90 Tage einreisen, das ist gleich mal auf 180 Tage erhöht worden. Aufenthaltserlaubnis wird erteilt nach §24 AufenthG (vorübergehender Schutz), Grundversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz, nach 18 Monaten SGB XII. Ein Schutzstatus von bis zu drei Jahren ist bereits in Aussicht gestellt, auch Menschen ohne ukrainischen Pass, die dieses Land verlassen müssen, sollen in den Genuss der Aufnahme kommen. Obwohl man sich nach sieben Jahren Flüchtlingshilfe verwundert die Augen reibt, das ist mal ein Wurf, der sich sehen lassen kann.
Einige der sich jetzt in „Wir schaffen das“-Stimmung befindlichen Politiker heben zwar schon warnend den Finger und appellieren an die Menschen in diesem Lande, die neu entdeckte Willkommenskultur doch ein wenig länger walten zu lassen als 2015. Zu schnell wich diese damals der rechtspopulistischen Propaganda, zu bereitwillig waren Politiker der etablierten Parteien bereit, aus Angst vor Stimmenverlusten den Rechtsstaat preiszugeben, ein Innenminister Seehofer bewerkstelligte eine Erosion des Rechtsstaats, die nach wie vor Wirkung zeigt. Und die Rechtspopulisten in diesem Lande, allen voran die AfD, haben sich noch nicht so recht entscheiden können, wie sie die Sache sehen, immerhin hängen sie doch sehr an Russland und Putin.
An der Gesamtsituation von Flüchtlingen ändert sich bislang nichts. Menschen aus Afghanistan müssen nach wie vor umfänglich begründen, warum eine Rückkehr in ihr Heimatland, wo ein an Perfidität kaum zu überbietendes Unrechtsregime herrscht, nicht zumutbar sei. Immer mehr Flüchtlinge, die aus menschenunwürdigen Lagern in Osteuropa oder von griechischen Inseln zu uns kommen, müssen ihren Anspruch auf Schutz vor Gerichten erstreiten. Obwohl dies in den allermeisten Fällen gelingt, ist die Politik noch nicht bereit, sich hier durch gesetzliche Eingriffe zu bewegen. Nach Angaben des International Organisation of Migration der UN sterben 2021 2.700 Menschen auf der Flucht, einfach so, ohne Beschuss, ohne Krieg.
Wird sich die europäische Flüchtlingspolitik tatsächlich ändern ? Es sieht eher so aus, als wenn es zumindest vorübergehend eine Zweiklassengesellschaft von Flüchtlingen geben könnte. Zu unüberschaubar ist die aktuelle Situation, als dass mit weitreichenden gesetzlichen Regelungen zu rechnen wäre. Wir Helfer werden sicher auch weiterhin keinen Unterschied machen, wir werden weiterhin jedem helfen, der Hilfe braucht, unabhängig von Herkunftsland und Religion. Und wir werden weiterhin kritisch und skeptisch der Politik gegenüber sein. Die Erosion des Rechtsstaats ist nicht beendet und schon gar nicht behoben.

 

Frank Schöler

Wieder ganz unten angekommen

 

Die Willkommenskultur ist endgültig passé, damit müssen wir uns wohl abfinden. Eine seit einigen Tagen in Deutschland befindliche Familie aus Afghanistan steht völlig mittellos in Sandalen und Sommerkleidung in einer Flüchtlingsunterkunft. Der Vater überreicht einen „Wunschzettel“ und bittet um vier Löffel, Teller, ein Messer und einen Topf für Speisenzubereitung, Geld habe man sich bei Mitbewohnern geliehen und einige Nahrungsmittel eingekauft. Diese Szene spielt sich tatsächlich in einer Flüchtlingsunterkunft mitten in Deutschland ab, nicht etwa an der polnisch-belarussischen Grenze.

 

Was ist passiert in diesem unserem Lande in den letzten fünf Jahren ? Die Flüchtlingsthematik ist zu einem unerwünschten Zustand geworden, jeder, der in den Verwaltungswegen Verantwortung trägt, möchte diese so schnell wie möglich los werden. Die eigentliche Bedeutung von Asyl und Flucht vor Kriegen ist durch politische Relativierungen und Taktiererei längst verwaschen und teilweise gänzlich unkenntlich geworden. Menschlichkeit und Menschenwürde müssen permanent in Erinnerung gerufen werden, obwohl sie eigentlich zu den tragenden Säulen unserer Verfassung und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören.

 

Die Erstaufnahmeeinrichtung stempelt zwar die Aufenthaltspapiere der Familie ab, Afghanistan ist ja nun wieder politisch als fluchttaugliche Region in Erscheinung getreten. Der Familienvater ist ein intellektueller Künstler, die Taliban werden damit nicht viel anfangen können, deshalb darf er als gefährdete Person einreisen. Aber damit hat sich die Fürsorge dann auch erledigt, man schickt vier Personen in Sandalen und luftiger Kleidung bei 5°C auf die Reise in die nächste Unterkunft. Herzlich willkommen.

 

Dort angekommen bekommt man zwar Zimmer zugewiesen mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, aber sonst nichts. Lediglich die Abrechnung für den Wohnraum liegt auf dem Tisch, 296,28 € wird die Familie zukünftig zu entrichten haben, zahlt natürlich das Jobcenter, wenn es denn irgendwann mal die Anträge bekommt. Herzlich willkommen.

 

Inzwischen sitzt die Familie ohne Geld und Haushaltsgerätschaft in seinem Zimmer, wenigstens die Heizung funktioniert. Nun kommt der Wunschzettel ins Spiel und ist beredtes Dokument der Hilflosigkeit Hilfsbedürftiger und der Tatenlosigkeit der Schutzgebenden. Auch hier leuchtet wieder wie der Weihnachtsstern die Hoffnung, die Bittsteller möglichst schnell wieder in die Obhut einer anderen Verwaltung übergeben zu können, eigentlich ist für die Anerkannten ja das Jobcenter zuständig. Herzlich willkommen im Verwaltungsdschungel.

 

Ein Phänomen, das wir schon seit Langem beobachten, ist die Untätigkeit in den Verwaltung, übrigens kein Corona-Phänomen, sondern schon vorher vielfach zu identifizieren. Wir müssen uns alle davor hüten, die polnisch-belarussische Grenze in unsere Köpfe zu lassen, sonst geht das letzte Bisschen Menschlichkeit auch noch flöten. Irgendwann wollen wir mal wieder ein „Herzlich willkommen“ mit Überzeugung hören.

 

Frank Schöler

 

Wenn der Flüchtling wählen könnte

 Die Themen Migration und Integration kommen im Wahlkampf so gut wie nicht vor. Die Zuwanderung ist weitgehend herunter gefahren, auch die Situation in Afghanistan scheint so gut wie nicht zu beunruhigen, es konnten ja auch kaum Schutzbedürftige außer Landes gelangen.

 

mehr lesen

Das Politische Leben in Langenfeld – Eine Klima-Recherche im Frühjahr 2021 aus der Sicht der Flüchtlingsarbeit

Ich stöbere im Ratsinformationssystem und finde Tagesordnungen, Antragstexte, Fragen der Fraktionen und Antworten der Verwaltung. Protokolle – Fehlanzeige. Mein Interesse gilt den zwei Sozialarbeiter-stellen für  die Arbeit mit Geflüchteten, die im Ausschuss für Soziales und Ordnung  am 21.4. mehrheitlich beantragt wurden. Es waren dynamische Beratungen in denen es  alternativ um „Kümmerer“ oder Fachkräfte und um die Abwesenheit von Konzepten ging. „Warum gibt es dazu keine gemeinsamen Beratungen zwischen Politik, Verwaltung und Flüchtlingshilfe – Organisationen“ lautete eine konstruktive Frage mit Antragsqualität, die dann aber wegen sich abzeichnender Antrags- und Geschäftsordnungs-irritationen zurückgezogen wurde. Es war interessant zu beobachten, wie die Kooperation der Minderheitsfraktionen Fahrt aufnimmt, und wie  die Mehrheitsfraktion  sich einerseits in überheblicher Formelhaftigkeit, aber auch mit Nachdenklichkeit und sachlichem Ringen um einen guten Beschluss profiliert. Das kostet Zeit, das ist manchmal auch nervig und offensichtlich für manchen „alten Hasen“ nur schwer auszuhalten. Aber es sind endlich junge Menschen an Bord, und wenn Demokratie Zukunft haben soll, dann braucht es Weiterentwicklungen einer Kultur des konstruktiven kurzweiligen und ergebnisorientierten Diskurses.

 

mehr lesen

Sparen am unteren Ende

 

Die Finanzierung der Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sparprogramm, da die Leistungen deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen liegen, die ja angeblich ein Existenzminimum darstellen sollen. Argumentiert wird hier mit Ausgaben, die Flüchtlinge, wenn sie in Heimen wohnen, ja nicht zu tätigen brauchen. Beim näheren Hinschauen ist dies allerdings oft eher fadenscheinig. Dies stellte kürzlich auch das Düsseldorfer Sozialgericht fest. 

mehr lesen

Die Ersten werden die Letzten sein

 

Die Flüchtlingsheime gehören zur Priorisierungsgruppe 2 der Corona-Impfreihenfolge. Obwohl nun schon die Priorisierungsgruppe 3 aufgerufen wird, ist von Impfungen in den Flüchtlingsheimen nichts zu merken, obwohl dies schon seit Ende Februar möglich wäre. Bisher hat die Impfung in Flüchtlingsheimen aber in keinem Bundesland begonnen, es gibt auch weitgehend noch keine Konzepte, weiß SPIEGEL-online zu berichten (11.04.2021). Lediglich ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat bisher die Impfung für Flüchtlingsheime auf eigene Initiative durchgeführt. In den übrigen Regionen Deutschlands herrscht einstweilen ein Zuständigkeitsvakuum, die verschiedenen Verwaltungsebenen warten auf das Handels der jeweils anderen. Unterm Strich heißt das, dass keiner wirklich will. Statt dessen werden Flüchtlingsheime nach wie vor zu Hot-Spots, auch kürzlich wieder in Langenfeld.

 

mehr lesen

Bleiben schwer gemacht

 

Der in NRW für Flüchtlinge zuständige Minister Stamp weist darauf hin, dass „immer mehr gut integrierte Ausländer eine sichere Bleibeperspektive erhalten haben“ (aus dem Bericht an den Integrationsausschuss vom 17.03.2021). 

mehr lesen

Flüchtlingsfeindlichkeit ist strafbar

 

Wieder ein neues Wort gelernt. Die Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen weist für das Jahr 2020 284 „flüchtlingsfeindliche Straftaten“ aus, das seien 60 mehr als im Vorjahr. Die meisten Straftaten, nämlich 271, wurden „rechten Motiven“ zugeordnet, überwiegend handele es sich um Volksverhetzung oder Beleidigung.

 

mehr lesen

Vor Wände laufen – Integration gekonnt, aber nicht gewollt

 

Zwei kürzlich veröffentlichte Studien werfen Licht und Schatten auf die Situation der Flüchtlinge in Deutschland. Zum einen das „Integratinsbarometer“ (SVR), zum anderen der „Internationale Integrationsindex“ (MIPEX) *. Letzterer kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland mit 58 von 100 möglichen Punkten zu den „halfway favourable countries“ gehört, also zu den eher mäßig Integrationsbegabten. Besonders schwach sieht es bei der Familienzusammenführung aus, beim Erwerb von Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft und bei der Erziehung. Die besten Werte europäischer Länder erreichen Schweden, Finnland und Portugal und gehören damit zu den „favourables“. Gute Werte erreicht Deutschland nur bei der Arbeitsmarktmobilität. 

mehr lesen

Die Büchse der Pandora

 

Jetzt hat er es also doch noch geschafft, der Heimatminister Horst. Die letzte Bastion des Abschiebeverbots, Syrien, ist nach schwerem Beschuss gefallen. Der ins Abschieben geradezu verschossene Seehofer wollte wohl mal etwas Abwechslung zu immer nur Afghanistan, und so könnte es geschehen, dass er zu seinem 72 Geburtstag am 4. Juli 2021 tatsächlich 72 Syrer abschieben kann. So viele stehen ihm nämlich in der Kategorie der Gefährder zur Verfügung. 

mehr lesen

Corona infiziert auch Integration

 

Bedenklich stimmt eine Mitteilung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur vom Donnerstag, 19.11.2020, die eine deutliche Benachteiligung von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt konstatiert. In Nordrhein-Westfalen waren im Oktober 74.000 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet, 25% mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei der Dynamik, die die Beschäftigung von Flüchtlingen in den letzten zwei Jahren aufgenommen hatte, eine dramatische Umkehrung einer positiven Entwicklung und ein schwerer Rückschlag für die Integrationsbemühungen. 

mehr lesen

Im Visier

Verschiedentlich werden bei der Polizei in den letzten Monaten rassistische Tendenzen aufgedeckt, nach Überzeugung der verantwortlichen Innenpolitiker freilich immer nur in Einzelfällen. Bisher blieben diese Vorfälle weitgehend anonym, siehe den Datenmissbrauch in der hessischen Polizei, mit deren Hilfe Bedrohungen von Menschen mit Kontakt zu Migranten, mit Migrationshintergrund oder Politikern ausgeübt wurden. Immer wieder erklingt auch der Vorwurf des Racial Profiling, die anlasslose Fahndung und Überprüfung nach äußerlichen Merkmalen der betroffenen Personen, die damit zu Opfern von Willkür werden. 

mehr lesen

Abschiebung inbegriffen – die neuen Asyldoktrien der EU

Den großen Wurf hatte keiner erwartet, dazu ist die EU zu flügellahm und ablehnende Haltungen gegen Flüchtlinge in einigen Ländern nicht verhandelbar. Ein paar Schritte zur Seite, ein paar leere Phrasen, letztlich wird sich im Ergebnis nicht viel ändern. Es werden weiter Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, diejenigen, die nicht ertrinken, werden weiterhin in Griechenland und Italien ankommen und dort unter unzumutbaren Bedingungen eingelagert werden. 

mehr lesen

Migrationshintergrund 2.0

Nun ist es also wieder so weit, wir müssen uns mit dem Deutschsein beschäftigen, weil es in Teilen der Gesellschaft und unserer Sicherheitsbehörden Differenzierungsbedarf gibt. Die Vorgehensweisen der Polizei in Stuttgart und Frankfurt im Anschluss an Ausschreitungen von Jugendlichen legt nahe, dass der deutsche Pass für sich genommen noch nicht ausreichend ist, um Deutsch zu sein (siehe Blogbeitrag „Integration auf „deutsch““ vom 02.08.2020).

mehr lesen

Integration auf „deutsch“

Der Migrationshintergrund hat es in der politischen Diskussion der letzten Wochen wieder ganz nach oben geschafft. Spätestens seit der Nacht vom 20. auf den 21. Juni, als es in Stuttgart zu Ausschreitungen von jungen Leuten in der Innenstadt kam, hat er wieder eine ganz besondere Dimension verliehen bekommen. Es gab zunächst 24 Festnahmen, davon 12 Deutsche. Das relativierte sich dann auf die Formulierung „Personen mit deutschem Pass“, aber es war klar, dass dieses Phänomen unerwünscht war und irgendwie gerade gerückt werden musste. So kam es dann zu einer Weiterbearbeitung der Vorgänge dahingehend, dass die Inhaber der deutschen Pässe auf deren Migrationshintergrund untersucht wurden, was von einer Stuttgarter Lokalzeitung „Stammbaumforschung“ genannt wurde.

mehr lesen

Ach, ist denn schon wieder Weltflüchtlingstag ?

Tatsächlich, schon wieder ist ein Jahr vorbei, der Weltflüchtlingstag steht vor der Tür. Schaut man in unseren Beitrag vom letzten Jahr, so scheint die Zeit fast stehen geblieben zu sein, außer, dass heute weltweit noch 10 Millionen mehr Menschen auf der Flucht sind. 

mehr lesen

Endlich: Fremdenfeindlichkeit wird zum politischen Programm

Jetzt ist es also so weit. Die westeuropäischen Demokratien sind sich einig in der Abweisung von Kriegsflüchtlingen und setzten Asylrechte schlichtweg außer Kraft. Ein äußerst schwacher Trost dabei ist, dass dieses völkerrechtliche Fiasko nun doch nicht die rechtsradikalen Kräfte in unseren Landen fertig gebracht haben, sondern der türkische Autokrat Erdogan. 

mehr lesen

Aus dem Krankenbett ins Abschiebeflugzeug

Der Flüchtlingsrat NRW wies Ende letzten Jahres darauf hin, dass in güngerer Zeit Flüchtlinge aus Kliniken heraus abgeholt und abgeschoben werden. Insbesondere psychische Erkrankungen, so stellt das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf (PSZ) fest, seien von den mit Abschiebung betrauten Behörden immer schon eher gering geschätzt worden. Seit Inkrafttreten des sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ (§ 60 Abs. 7 AufenthG) seien die Hemmschwellen nochmalig gesunken. Abschiebekandidaten werden direkt aus der Klinik geholt, auch Suizidgefahr stellt keinen Hinderungsgrund dar.

 

mehr lesen

Der alltägliche Rassismus

Eine Schülerin syrischer Herkunft steigt in den Bus ein, der Fahrer stellt fest, dass Ihr Schokoticket als Geschlecht „männlich“ ausweist. Er behält das Ticket ein, weigert sich, die Ticketdaten mit dem Ausweis der Schülerin abzugleichen und weigert sich auch, per Telefon mit einem Flüchtlingshelfer zu sprechen. Er besteht darauf, das Ticket sei ungültig.

 

mehr lesen

Frohes Neues Jahr auf griechischen Inseln

Das Jahr 2019 endet mit dem Rekord von 70 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. 40.000 davon verbringen ihre Zeit in der Ostägäis auf griechischen Inseln und bevölkern Lager, die eigentlich nur Kapazität für etwa 20% dieser Menschenmenge haben. 

mehr lesen

Schulnotstand in Langenfeld ?

Ein Flüchtling findet keinen Schulplatz

Moustafa S. hat eine dramatische Flucht hinter sich, mit seinen Eltern und zwei Geschwistern irrte er drei Jahre im vom Bürgerkrieg zerrissenen Syrien umher, bis im Juli 2015 die Flucht nach Deutschland gelang. Da war Moustafa 11 Jahre alt, in den letzten drei Jahren hatte er an verschiedenen Orten in Syrien nur sporadisch die Schule besucht. Bei seiner Ankunft in Deutschland war er erkennbar schwer traumatisiert.

 

mehr lesen

Horst reloaded

Es geschehen Zeichen und Wunder, der als Flüchtlingswerwolf bekannte Heimatminister Horst Seehofer schlägt doch tatsächlich moderate Töne in der Flüchtlingspolitik an. Wie konnte das geschehen ?

 

Sicher die späte Erkenntnis, dass man nicht gleichzeitig am rechten Rand fischen kann und sich dem demokratischen Spektrum als zugehörig deklarieren möchte. Der rechte Rand einschl. AfD pfeift auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und ist angetrieben durch rassistische und totalitäre Motive. Das hat Horsts Parteifreund und CSU-interner Widersacher Söder ein bisschen eher erkannt, aber auch Horst möchte nicht als völlig auf den Kopf gefallen dastehen und zieht nun die humanitäre Karte.

mehr lesen

Flüchtlingsverwaltung im rechtsfreien Raum

Wir haben schon in verschiedenen Beiträgen in unsrem Blog darauf hin gewiesen, zuletzt im Beitrag über die Familienzusammenführung vom 23. September, dass deutsche Verwaltungen zuweilen ein eher selbst definiertes statt am Rechtsstaat orientiertes Verhalten in Flüchtlingsanliegen an den Tag legen. Dabei werden auch immer wieder Grundfesten des Rechtsstaates ignoriert.

 

 

mehr lesen

Familienzusammenführung - vereitelt

Eine junge Kurdin aus Syrien kam 2015 im Alter von 14 Jahren in Deutschland an, in Begleitung von einigen Verwandten, aber ohne Eltern und Geschwister. Wie viele andere wartete sie auch über ein Jahr auf das Asylverfahren des BAMF. In einem Schnellverfahren, in dem sie selbst gar nicht gehört wurde, erhielt sie den subsidiären Schutzstatus. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Inzwischen war aber das Verfahren der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus am 16. März 2016 ausgesetzt worden. Als die Aussetzung am 01. August 2018 endete, stellte Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung für ihre Eltern und zwei Geschwister. 

mehr lesen

20. Juni, Tag des Flüchtlings

Wieder so ein merkwürdiger Denk- oder Gedenktag, an dem man nicht weiß, was man damit anfangen soll. Grund zum Feiern haben sicher nur wenige, allen voran diejenigen, die im Zuge des Flüchtlingsstroms nach Deutschland ihre faschistisch geprägte Ideologie wieder salonfähig machen konnten. Und der Flüchtling ? Sitzt heute zwischen allen Stühlen, ein bisschen Rückhalt in der Zivilgesellschaft, bei sozialen Organisationen und Kirchen, von der Politik aber weit-gehend im Stich gelassen oder gar kriminalisiert, von Teilen der Bevölkerung dämonisiert. 

mehr lesen

Kürzlich, 11 Uhr 11

Pünktlich zum Karneval erreicht uns die Meldung, dass durch die Grenzkontrollen im südlichen Deutschland seit deren Aufnahme am 18. Juli 2018 insgesamt 11 Asylsuchende an der illegalen Einreise gehindert wurden. Nun hatte die Zahl 11 offenbar keinen aktuellen Bezug zu Ereignissen im Leben des Bundesheimatministers, wie z.B. die Abschiebung von 69 Afghanen an seinem 69. Geburtstag. Deshalb fiel die Öffentlichkeitsarbeit diesmal etwas dezenter aus.

mehr lesen

Schadensmeldungen zum Jahresauftakt

 

„Der geschasste Mitarbeiter des Gebäudemanagers soll ohne solche Dokumentationen auch immer wieder Schäden in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Rechnung gestellt haben, die es so nicht gab – und die demnach Bewohnern zu Unrecht angelastet wurden.“ RP 8.1.19

 

mehr lesen

Der Flüchtling arbeitet

Wer hätte das gedacht. Die Bundesagentur für Arbeit stellt fest, dass die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt besser verläuft als erwartet. Inzwischen gehen über 360.000 Geflüchtete einer Arbeit nach. Deutsche Industrie- und Handwerkbetriebe sind zufrieden mit dieser Entwicklung, gehörten sie doch schon 2015 zu denen, die der Einwanderung von Flüchtlingen positiv gegenüber standen und daran Hoffnungen für den Arbeitsmarkt knüpften.

 

mehr lesen

Flüchtling schlägt Flüchtling

Der Mord an einem Deutschen in Chemnitz, für dessen Verübung bisher zwei Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak verdächtigt werden, hat die Sicherheitsdebatte in Deutschland einem weiteren Höhepunkt zugetrieben. Reflexartig vereinnahmte die rechtspopulistische Szene den Vorfall für eigene Propagandazwecke. Darin unterscheidet sie sich nicht vom IS, der ebenfalls sämtliche Anschläge weltweit für eigene Propaganda ausschlachtet. Seit bekannt ist, dass das beklagenswerte Opfer der Gewalttat ein politisch links stehender Mann mit Migrationshintergrund ist, wird seitens der Rechtspopulisten die Identität des Opfers nicht mehr erwähnt. Das ist auch nicht nötig, da die Propagandawelle bereits in vollem Schwung ist.

mehr lesen

DHL – bitte melden - oder Kampf den schwarzen Flecken bei der Auslieferung von Paketen und Päckchen für Flüchtlinge in Langenfeld

Eine Familie in einem Flüchtlingsquartier erhielt sieben der DHL von verschiedenen Absendern zum Transport anvertraute Päckchen nicht. Es gibt ein vagabundierendes Päckchen, das es selbst beim 4. Versuch der Zustellung nicht schaffte. Ich werde um Rat gebeten und empfehle eine Reklamation bei der Langenfelder Poststelle.

mehr lesen

Von Rechts wegen

Ein heute 14-jähriger Palästinenser musste sich vor 5 Jahren in Damaskus mit seiner Familie auf die Flucht begeben, nachdem Milizen seinen Stadtteil kontrollierten und seine Schule und das Ladengeschäft seines Vaters von Raketen zerstört worden waren. Nach einer Odyssee durch den Libanon, wo er von seinen Eltern getrennt wurde, Syrien und der Türkei erreichte er schließlich mit seiner Großmutter Ende 2015 Deutschland. Das BAMF erteilte ihm zwei Jahre später den subsidiären Schutzstatus, sein Flüchtlingsstatus, den er bereits in Syrien als staatenloser Palästinenser hatte, wurde nicht berücksichtigt.

mehr lesen

Abwehr auf scharf gestellt

Immer mehr Bürger unseres Landes fühlen sich offenbar berufen, das Vaterland vor der Überflutung und der handstreichartigen Machtübernahme durch Flüchtlinge zu bewahren. So auch ein Wohnungseigentümer, der die Bewerbung eines minderjährigen Mädchens, deren nächste Angehörige im Zuge einer Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, um eine Wohnung angelehnt hat.

mehr lesen

Letzter Anker Ankerzentrum

Die zunehmende Unfähigkeit von Politik und Verwaltung, sich mit dem Thema Asyl und Flüchtlinge sachgerecht und vor allem im Geiste der Verfassung auseinander zu setzen, hat ein neues Ventil gefunden: das Ankerzentrum. Die Kasernierung von Asylsuchenden in großen Lagern hat laut dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder allerdings den Sinn, Flüchtlinge gar nicht erst ins Land zu lassen, sondern diese so schnell wie möglich wieder los zu werden. Anker steht für Ankunft, Entscheidung, Rückführung, die ablehnende Asylentscheidung gehört also schon zum Konzept. Das „I“ für Integration hätte das schöne Akronym natürlich verdorben, wenngleich dies wohl eher ein weniger wichtiger Grund ist, die Programmatik auf Rückführung auszurichten.

mehr lesen

Sirenengeheul

Der Blogbeitrag über den Ausschluss von Flüchtlingskindern aus dem Projekt „Kinderfeuerwehr“ (vom 15. März) hat doch tatsächlich einige Sirenen zum heulen gebracht. So fühlten sich Stadtverordnete veranlasst, die öffentliche Diskussion zu diesem Thema anzuprangern, und auch die 1. Beigeordnete brachte in einem längeren Aufsatz an den Autor ihre Missbilligung zum Ausdruck. So warf sie dem Autor und einer nicht näher beschriebenen Gruppe von weiteren Personen im politischen Umfeld fehlende Sachkenntnis vor.

mehr lesen

KD antwortet nicht

Vor gut drei Monaten hat die Flüchtlingshilfe.Langenfeld den Kreisdirektor angeschrieben mit der Bitte, die Notwendigkeit des Besuchs der syrischen Botschaft in Berlin durch syrische Flüchtlinge zu prüfen, die dort ihre nationalen Pässe besorgen sollen (siehe Blogeintrag vom 11.01.2018). Trotz Nachfrage haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Ich denke unsere Argumente waren gut und sind durchaus einer Antwort würdig gewesen.

 

mehr lesen

Neulich am Stammtisch

„Was sagt ihr dazu, dass die Flüchtlingshelfer nicht mehr zu den Unterkünften fahren dürfen ?“

 „Total richtig, sollen doch zu Fuß gehen, ist ja kein Erholungsheim.“

 „Eben, wenn die dauernd da parken, können die Flüchtlinge ja ihren Sperrmüll nicht dahin stellen.“

  „Ja, das schränkt deren Lebensqualität ein, da müssen die Flüchtlingspamperer doch Verständnis für haben.“

 „Absolut, wer den armen Menschen helfen will, muss auch Opfer bringen.“

 „Sonst kann man ja die Ernsthaftigkeit nicht erkennen. Seht mal, die Flüchtlinge sind doch angeblich hunderte von Kilometern gelaufen, um hier hin zu kommen, und die Helfer sollen nicht mal ein paar hundert Meter um die Ecke gehen ?“

 „Was passiert denn, wenn die trotzdem da parken ?“

 „Dann kommt die Security ?“

 „Kann man nicht die Fahrzeuge da fest krallen ?“

 „Dann stehen die ja immer noch da, nee, nee, abschleppen müsste man die sofort ?“

 „Genau, Kostenpunkt 500 Euro, und Anzeige. Dann wissen die mal, wo der Hammer hängt.“

 „N’Abend zusammen.“

 „Ach, sieh mal an, der Generaldirektor. Na, alles im schwarzen Bereich.“

 „Jap, schwärzer geht nicht, und selbst ?“

 „Schwarz-braun ist die Haselnuss.“

 „Wir sprechen grad über das Parkverbot für die Fluchthelfer, tolle Sache.“

 „Na ja, wir versuchen den Flüchtlingen das Leben so schwer wie möglich zu machen, warum sollten wir es dann den Flüchtlingshelfern leicht machen ?“

 „Völlig richtig, das Leben ist kein Ponyhof.“

„Wie sieht es denn mit Fahrrädern aus, die stehen doch da auch immer rum.“

 „Sollte man auch verbieten, die könnten ja versehentlich zum Sperrmüll geworfen werden, wäre ja eine reine Schutzmaßnahme.“

 „Na ja, mal sehen was sich machen lässt, ich muss dann mal wieder los.“

 „Waidmannsheil.“

 „Vielleicht sollten wir mal über einen Abschleppdienst nachdenken, kann man vielleicht was dazu verdienen.“

 „Ach, das machst Du ein Mal, dann parkt doch keiner mehr. Dann lieber Fahrräder verticken.

 „Soll sich mal die Security um die Wildparker kümmern, dann haben die ein bisschen Abwechslung. Immer nur Besucher rausschmeißen ist doch auch langweilig.“

 „Na ja, trinken wir noch einen.“

 

(Diese Szene ist frei erfunden, Ähnlichkeiten mit wahren Begebenheiten oder lebenden oder schon verstorbenen Personen sind rein zufällig.)

Frank Schöler

mehr lesen

Die Integration scheitert vor der Haustür

Die langenfelder Feuerwehr hat im vorigen Jahr ein Projekt in Planung genommen, das sich Kinder-feuerwehr nennt. Ende letzten Jahres konnte man erstmals über dieses Konzept lesen, das wohl-überlegt und mit akademisch-pädagogischer Hilfe ausgearbeitet wurde. Man habe eine Arbeits-gruppe gebildet, die sich ein halbes Jahr mit dem Thema beschäftigt hat. „Herausgekommen ist ein sehr gutes pädagogisches Konzept, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern eingeht. Es besteht aus mehreren Modulen, die flexibel ausgestaltet angepasst sind“, wird ein Vertreter der Feuerwehr im Februar 2018 in der RP zitiert.

mehr lesen

Der braune Radius wird größer

Die AfD hat eine Reise nach Syrien unternommen, sieben Vertreter hatten sich dorthin auf den Weg gemacht. Für jemanden, der sich mit der Rechtspopulisten-Szenerie auskennt, war klar, dass sich die Bildungsreisenden in sicheren Gebieten unter regimetreuem Schutz aufhalten und mit der Botschaft nach Deutschland zurück kehren werden, dass in Syrien alles sicher ist und die Flüchtlinge umgehend dorthin zurück kehren können.

mehr lesen

Retortenurteile

Noch vor etwa zwei Jahren waren Flüchtlinge aus Syrien wie selbstverständlich auch Flüchtlinge, die eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis bekamen und Anspruch auf Familiennachzug hatten. Beim BAMF wurde zeitweise sogar auf die persönliche Befragung verzichtet und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme eingeholt mittels eines Fragebogens. Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Heute müssen syrische Flüchtlinge froh sein, wenn sie überhaupt noch subsidiären Schutz zuge-sprochen bekommen. Viele syrische Flüchtlinge wollten sich damit nicht abfinden und reichten Klagen ein, da sich ja die Situation in Syrien nicht geändert hat. Geändert hat sich aber das politische Klima in Deutschland, das opportunitätshalber auch in die Verwaltung hinein schwappte, und nun offensichtlich auch die Gerichte erreicht hat. Flüchtlinge sind unerwünscht geworden und werden nach Möglichkeit auch so behandelt.

 

mehr lesen

Es bleibt zerrissen, was zerrissen ist

Der Familiennachzug ist offenbar zu einem schicksalhaften Thema für die Zukunft Deutschlands geworden, Koalitionsverhandlungen scheinen, wer auch immer miteinander verhandelt, eigentlich nur an diesem Thema scheitern zu können. Es ist die letzte Bastion derer innerhalb einiger etablierter Parteien, die die Hoffnung nicht aufgeben wollen, Wähler vom rechten Rand zurückgewinnen zu können.

mehr lesen

Brief an den Kreisdirektor

Die Flüchtlingshilfe.Langenfeld hat wegen der in unserem Blogbeitrag vom  21.11.2017, "Die syrische Botschaft", kritisierten Vorgehensweise, syrische Flüchtlinge zur nationalen Botschaft nach Berlin zu schicken, einen Brief an den Kreisdirektor mit folgendem Wortlaut geschrieben:

 

 

mehr lesen

Ach, wie schön ist Panama

Mobilität ist für Flüchtlinge ein ganz besonders wichtiges Gut, insbesondere in einer weitläufigen Gemeinde wie Langenfeld. Der Besitz eines Fahrrads ist somit schon ein bedeutender Vorteil, insbesondere dann, wenn dieses Fahrrad auch noch sachgerecht genutzt werden kann. Besondere Aufmerksamkeit fand daher ein Fahrradkurs für Frauen, den Flüchtlingshelfer durchgeführt haben. Es lag nun nicht besonders fern, gleiches auch für Kinder und Jugendliche anzubieten.

 

mehr lesen

Die syrische Botschaft

Flüchtlinge, denen subsidiärer Schutz zuteilwird, sind aufgefordert, sich nationale Pässe zu beschaffen. Das gilt auch für Flüchtlinge aus Syrien.

mehr lesen

Der steinige Weg in die Integration

Vor einiger Zeit machte die Stadtverwaltung die Zusage, dass Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz bekommen oder einer Arbeit nachgehen, in eine Flüchtlingsunterkunft umziehen können, in der ihnen ein Zimmer bestehend aus vier Wänden, einer Tür und mit Zimmerdecke zur Verfügung stehen wird, damit sie die nötige Ruhe für ihr nun anstrengenderes Leben finden. Die Bedeutung dieses Angebots erschließt sich einem Außenstehendem natürlich nur dann, wenn dieser weiß, dass es in Sammelunterkünften für Flüchtlinge auch Zimmer ohne Zimmerdecke gibt, dass in einzelnen Zimmern bis zu acht junge Männer gemeinsam untergebracht werden, oder das Flüchtlinge in Turnhallen leben, in denen es überhaupt keine Zimmer gibt, sondern nur Verschläge aus Pappwänden und Tüchern.

mehr lesen

Der besorgte Bürger

Eine langenfelder Bürgerin beklagte sich bei uns schriftlich darüber, dass wir Fahrradkurse für Flüchtlingsfrauen anbieten, wo es doch in Langenfeld Menschen gäbe, die sich kein Fahrrad leisten können und erst Recht keinen kostenlosen Fahrradunterricht bekommen würden. Die Absenderin bezeichnete sich als sehr besorgte, frustrierte und erboste Langenfelderin. Das gab uns doch zu denken.

mehr lesen

Das Mädchen aus der Mongolei

 Die Mongolei gehört nicht zu den prädestinierten Asylstaaten, obwohl Amnesty International dem Staat erhebliche Menschenrechtsverletzungen vorwirft, u.a. Folter und Misshandlungen. Es ist ein Staat von demaizierescher Sicherheit, also alle mal sicher genug. Die Familie unseres mongolischen Mädchens erhielt eine Ausreiseaufforderung. Das mongolische Mädchen lebt seit fast zwei Jahren mit seiner Familie in Deutschland, lernte sehr schnell Deutsch und machte bereits den Hauptschulabschluss 10. Klasse. Sie lernt emsig weiter, geht in einen Sportverein und befindet sich bereits mitten in der gelungenen Integration. Dieses Potential erlauben wir uns aber einfach zu ignorieren und zurück in die mongolische Steppe zu schicken.

 

mehr lesen

Verwaltung, unerreicht

 

Flüchtlinge erhalten häufig Post von der Arbeitsagentur, darin geht es z.B. um die Ankündigung von Terminen oder um Dokumente, die noch eingereicht werden müssen. Begleitet werden diese Schreiben immer von einem doppelseitig bedruckten Blatt, das dem Thema „Mitwirkungspflicht“ gewidmet ist, und minutiös auflistet, was dem Delinquenten alles blühen kann, wenn er den dort aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommt.

mehr lesen

„Komm, wir machen Ferien zusammen…“ 

 

Unter diesem Arbeitstitel habe ich in diesem Jahr wieder SprachpatInnen und Flüchtlingsfamilien auf Ferienangebote für Kinder  in Langenfeld aufmerksam gemacht. Die Stadt Langenfeld hat sich  - leider erst sehr spät – Gedanken über Fördermöglichkeiten gemacht. Die Kinder der Erich-Kästner-Grundschule haben mit einem Sponsorenlauf Geld zusammengetragen, um die Teilnahme von Flüchtlingskindern an dem  dreiwöchigen Kindersommer  des Kinderhauses zu ermöglichen. Das war eine tolle Sache. 

mehr lesen

Vom freien Willen und dem Unwillen, diesen zu akzeptieren

 

Es ist in Langenfeld nicht einfach, Wohnraum für Flüchtlinge zu bekommen. Wenn es dann doch mal gelingt, einer passablen Wohnung für einen Flüchtling oder eine Familie habhaft zu werden, löst dies auf Helferseite zuweilen wahre Jubelorgien aus. Nun kommt es aber auch schon mal vor, dass die angebotene Wohnung nicht gefällt, warum auch immer, die auserkorene Familie lehnt das Angebot ab.

mehr lesen

Von einem, der auszog, seine Kontoauszüge zu holen, und ohne Konto wieder zurück kehrte

 

Die Arbeitsagentur forderte seine Kontoauszüge an, um festzustellen, ob er schon eine Kindergeldnachzahlung bekommen habe. Über diesen unsinnigen Verwaltungsauftrag wollen wir hier aber nicht berichten, sondern darüber, dass sich Ali auf den Weg zur Sparkasse machte, um dieser Anforderung Genüge zu tun. Er prägte sich vorher das Wort „Kontoauszüge“ nachdrücklich ein.

 

 

mehr lesen

Offener Leserbrief zu Artikel in RP-Langenfeld, 25. Juli „Stadt: Häufung von Asyl-Gewalt ist Zufall“

Sehr geehrte Redaktion,

 

mit Interesse und Erstaunen haben wir Ihren obigen Artikel über Asyl-Gewalt vom 25. Juli zur Kenntnis genommen. Sie berichten über eine ‚Bluttat‘ als Resultat eines Streites zwischen zwei Flüchtlingen und berichten im gleichen Artikel darüber hinaus noch über eine ‚Randale‘ in einem Asylheim. Auch der Folgebericht vom 26. Juli über die ‚Bluttat‘, in dem Sie Ihre Berichterstattung vom Vortag aufgrund eines aufklärenden Gesprächs mit Herrn Hajo Jommersbach, der die Zusammenhänge der Tat als engagierter Betreuer des Opfers und Mitglied der Flüchtlingshilfe Langenfeld kennt, korrigierten, wurde von uns aufmerksam gelesen. 

mehr lesen

Geld für alles

Der anerkannte Asylbewerber erhält Hartz IV Leistungen, dazu Kindergeld und Elterngeld, wenn Nachwuchs da ist. Das klingt nach viel, aber er bekommt de facto nur Hartz IV und zusätzlich einen Stapel Antragformulare, die, wenn er sie korrekt ausfüllt und mit einem mindestens ebenso großen Stapel an Kopien der notwendigen beizufügenden Dokumente einreicht, nicht dazu führen, dass er mehr Geld bekommt. 

mehr lesen

Ach wie sicher ist es doch woanders

Eine ganze Reihe von Asylbewerbern, die sich z.Zt. auch in unserer Gemeinde aufhalten, kommen aus sog. „Sicheren Herkunftsländern“. Sicher heißt, diese Länder sind frei von staatlicher Verfolgung, also nach unserer Denkweise sicher genug. Viele der Betroffenen kommen aus dem Balkan, dort wimmelt es nur so von sicheren Herkunftsländern. Einige der hier gestrandeten Balkanbewohner hat sicher die Armut hergetrieben, die schiere Hoffnung auf ein besseres Leben. Aber eine Reihe von Ihnen fühlen sich auch verfolgt.

 

mehr lesen

Die ewige Turnhalle

 

Die Turnhalle Am Hang ist seit gut zwei Jahren fester Bestandteil der Flüchtlingsunterbringung. Zunächst als Abschiebeunterbringung gedacht (Kosename in der Verwaltung „Jugo-Halle“) und überwiegend mit Balkanbewohnern bestückt, später wegen Flächenmangel mit allen Nationalitäten bevölkert. Die Halle wurde mit Zellen ausgestattet, die Seiten- und Rückwände hatten, der Zugang von vorn wurde offen gehalten, wohl damit sich die Bewohner durch das Vorhängen von Decken und Laken etwas Eigenes schaffen konnten.

 

mehr lesen