Brief an den Kreisdirektor

Die Flüchtlingshilfe.Langenfeld hat wegen der in unserem Blogbeitrag vom  21.11.2017, "Die syrische Botschaft", kritisierten Vorgehensweise, syrische Flüchtlinge zur nationalen Botschaft nach Berlin zu schicken, einen Brief an den Kreisdirektor mit folgendem Wortlaut geschrieben:

 

 

 

Sehr geehrter Herr Richter,

 

 

wir, eine ehrenamtlich tätige Flüchtlingshilfegruppe in der Gemeinde Langenfeld, beobachten seit langem mit großem Unbehagen, dass die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann Flüchtlinge aus Syrien mit dem Aufenthaltsstatus "subsidiärer Schutz'" zur syrischen Botschaft nach Berlin schickt, um sich dort nationale Ausweispapiere zu besorgen.

 

Abgesehen davon, dass die betroffenen Flüchtlinge die Reise aus ihren Hartz-IV-Leistungen selbst finanzieren müssen, möchten wir die folgenden Punkte zu Bedenken geben, die ein solches Unterfangen als äußerst fragwürdig erscheinen lassen.

 

  • Syrien befindet sich nach wie vor im Zustand des Bürgerkriegs, die Botschaft Syriens in Berlin ist nicht Organ einer in unserem Sinne rechtsstaatlichen Organisation, sondern Organ eines Regimes außerhalb einer geltenden Rechtsordnung.

  • die syrische Botschaft in Berlin arbeitet vollständig ohne ausgewiesene Verfahrensweisen hinsichtlich der Betreuung syrischer Bürger. Die Botschaft reagiert nicht auf telefonische oder schriftliche Anfragen, den syrischen Bürgern ist es nicht möglich, Termine zu machen, sondern diese müssen auf gut Glück nach Berlin reisen und dort persönlich vorstellig werden. Es gibt keine Garantie für eine Vorsprachemöglichkeit oder eine Bearbeitung der Anliegen.

  • Es ist von außen nicht zu beurteilen, in wie weit Daten innerhalb der Botschaft vertraulich behandelt oder auch dem syrischen oder russischen Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.
  • Seit Anfang des Jahres ermittelt der Berliner Generalstaatsanwalt, da die syrische Botschaft offenbar Pässe ohne Prüfung der Personendaten verkauft. Es existieren auch keinerlei verbindliche Tarife für die Erstellung der Ausweise, so dass die syrischen Bürger vor Ort mit weit abweichenden Forderungen für eine Passerstellung konfrontiert werden.

  • Das Bundesland Berlin, das näher am Geschehen ist, inzwischen aber auch andere Kommunen, verlangen von syrischen Bürgern nicht die syrische Botschaft zu betreten, sondern nehmen diese von der Passbeschaffungspflicht aus.

  • Der Flüchtlingsrat und andere Menschenrechtsorganisationen raten vom Betreten der syrischen Botschaft in Berlin ab.


Wir möchten den Kreisdirektor freundlich bitten, das Verfahren der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann gegenüber syrischen Flüchtlingen zu überdenken und diese von der Pflicht zur Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin zu entbinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand