Familienzusammenführung - vereitelt

Eine junge Kurdin aus Syrien kam 2015 im Alter von 14 Jahren in Deutschland an, in Begleitung von einigen Verwandten, aber ohne Eltern und Geschwister. Wie viele andere wartete sie auch über ein Jahr auf das Asylverfahren des BAMF. In einem Schnellverfahren, in dem sie selbst gar nicht gehört wurde, erhielt sie den subsidiären Schutzstatus. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Inzwischen war aber das Verfahren der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus am 16. März 2016 ausgesetzt worden. Als die Aussetzung am 01. August 2018 endete, stellte Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung für ihre Eltern und zwei Geschwister. 

 

Tatsächlich erhielten ihre Eltern für den 25. Januar 2019 eine Einladung zur deutschen Botschaft nach Beirut, um Visaanträge zu stellen. Dann geschah erst einmal einige Wochen nichts, bis die Eltern einen ablehnenden Bescheid bekamen, ohne weitere Begründung.

 

Eine Nachfrage beim Auswärtigen Amt ergab, dass die junge Frau am 01.02 2019 volljährig geworden und bis dahin die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Mettmann nicht eingetroffen sei. Die Ausländerbehörde ihrerseits teilt daraufhin mit, man habe zwar die Anfrage der Botschaft am 28. Januar 2019 bekommen, habe diese aber nicht vor dem Eintreten des 18. Geburtstags abschließend bearbeiten können, aus Zeitmangel. Immerhin müsse eine Sicherheitsabfrage bei den Polizei-behörden getätigt werden. Nach Eintreten der Volljährigkeit sei die weitere Bearbeitung des Vorgangs hinfällig gewesen.

 

Eine weitere Anfrage beim Auswärtigen Amt, warum das Verfahren nicht unter Beachtung des notwendigen zeitlichen Aufwands durchgeführt worden sei, zeitigt eine lapidare Antwort. Man habe keinen Einfluss auf die Arbeit der Ausländer-behörden, der Zeitraum seit 01. August 2018 sei eben sehr kurz und vermutlich wäre das Verfahren sowieso an der Deckelung des Einreisekontingents von 1.000 Personen pro Monat gescheitert.

 

Vor einigen Wochen wurde die Statistik verbreitet, dass von August 2018 bis Juni 2019 insg. 8.752 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist seien, also im Durchschnitt weniger als 800 pro Monat. Da wäre schon noch ein bisschen Luft nach oben gewesen.

 

Nun erwartet man von einem Ministerium, dessen Minister ja eher durch blasiertes und ignorantes Gehabe als durch Faktensicherheit auffällt, nichts Übermenschliches, wenn man eine Abwägung der Fakten voraussetzt. Hier aber haben wir es nur mit abfälligem Geschwafel und vagen Behauptungen zu tun.

 

Deutsche Behörden brüskieren und demütigen Menschen, die den Schutz unseres Rechtsstaates suchen, indem sie ihnen ein Verfahren vorgaukeln, das schon von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Jemanden, der dafür die Verantwortung übernehmen würde, sucht man allerdings vergebens. Immerhin versuchte die Ausländerbehörde hilfreich zu sein, in dem sie das Verfahren transparent machte.

 

Die Frage an das Auswärtige Amt, ob ein Einspruchsverfahren möglich sei, wird mit Hinweis auf den Rechtsweg verneint. Den Rechtsweg müssen aber die Einreise-willigen, also die Eltern, beschreiten. Ein von vornherein aussichtsloses Unterfangen für syrische Bürger.

 

Als Fazit dieses Falles stellen wir fest, dass es offenbar kein verbindliches und geregeltes Verfahren für den Familiennachzug gibt und das jugendliche Antragsteller recht einfach von den Behörden ausgebootet werden können. Vielleicht fehlt auch nur der Wille oder das Verständnis. Irgendwo müssen ja die 5,8 Mio. AfD-Wähler der letzten Bundestagswahl sein, warum nicht im Auswärtigen Amt.

 

 

Frank Schöler